Rechtsprechung
| BGH, 25.08.1987 - 1 StR 394/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urteilsgründe - Persönliche Verhältnisse - Verweis - Andere Entscheidung
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - …
eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und in seinem Urteil mitzuteilen; eine Bezugnahme auf die Feststellungen eines aufgehobenen Urteils ist nicht zulässig (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 5 m.w.Nachw.);. - KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19
Der fehlende eigenverantwortliche, auf der Grundlage der Hauptverhandlung …
Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22;… Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (…vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a;… Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33). - BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91
Voraussetzungen der Bezugnahme oder Verweisung auf Feststellungen eines in einem …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen die Urteilsgründe aus sich heraus verständlich sein und die getroffenen Feststellungen in einer geschlossenen Darstellung enthalten (§ 267 Abs. 1 bis 3 StPO; BGHSt 30, 225, 227 [BGH 13.10.1981 - 1 StR 471/81] und 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1, Strafzumessung 5).
- BGH, 17.05.1990 - 1 StR 191/90
Feststellungen im Urteil - Verhältnisse des Angeklagten - Bezugnahme - Wahl des …
Die im ersten tatrichterlichen Urteil getroffenen Feststellungen sind allerdings durch die Entscheidung des Senats vom 20. Juni 1989 aufgehoben worden, so daß sie für ein neues Urteil grundsätzlich nicht mehr im Wege der Bezugnahme oder Verweisung herangezogen werden können (BGHSt 24, 274 (276); BGHSt 30, 225; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 - Strafzumessung 5; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 220; BGH bei Miebach NStZ 1989, 15). - KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19
Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit
Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22;… Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (…vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a;… Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33). - BGH, 08.12.1988 - 1 StR 666/88
Verweis eines Tatrichters auf frühere Entscheidungen
Nach Aufhebung des ursprünglichen Strafausspruchs war der zur erneuten Straffestsetzung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und sie in den Urteilsgründen mitzuteilen; insoweit durfte er nicht auf die frühere Entscheidung verweisen (BGHSt 24, 274; BGH StV 1982, 105; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 5; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299/300).
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