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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,11283
BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82 (https://dejure.org/1982,11283)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1982 - 1 StR 402/82 (https://dejure.org/1982,11283)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1982 - 1 StR 402/82 (https://dejure.org/1982,11283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht nur die Sozialprognose günstig ist, sondern auch "besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten" die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen; es müssen Milderungsgründe vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und dem Fall zu Gunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken; bei dieser Gesamtwertung ist dem tatrichterlichen Ermessen ein weites Feld überlassen (BGH NJW 1977, 639; BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81 - und vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - m.w.Nachw.).

    Daß diese Umstände den Straftaten nicht selbst anhaften, ihnen nicht das Gepräge geben, ändert nichts daran, daß sie für die Bewertung des strafbaren Tuns des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt, welche strafrechtliche Reaktion angemessen erscheint, von Bedeutung sind; unter Berücksichtigung aller Strafzwecke können auch sie das Bedürfnis nach Vollstreckung der verhängten Strafe erheblich verringern (BGHSt 29, 370, 372) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht nur die Sozialprognose günstig ist, sondern auch "besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten" die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen; es müssen Milderungsgründe vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und dem Fall zu Gunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken; bei dieser Gesamtwertung ist dem tatrichterlichen Ermessen ein weites Feld überlassen (BGH NJW 1977, 639; BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81 - und vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - m.w.Nachw.).

    Er hätte im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung (vgl. BGH NJW 1977, 639) ausdrücklich auch unter dem Aspekt seiner Relevanz für die Frage der Strafaussetzung erörtert werden müssen.

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81

    Starfbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Begründung einer günstigen …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht nur die Sozialprognose günstig ist, sondern auch "besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten" die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen; es müssen Milderungsgründe vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und dem Fall zu Gunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken; bei dieser Gesamtwertung ist dem tatrichterlichen Ermessen ein weites Feld überlassen (BGH NJW 1977, 639; BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81 - und vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - m.w.Nachw.).

    Zu berücksichtigen sind aber auch seine großen Leistungen für das geschädigte Unternehmen (UA S. 4/5, 24), die Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts (UA S. 15, 20, 24) und die Tatsache, daß die Schadenswiedergutmachung nicht in Frage gestellt ist (UA S. 24; vgl. BGH Urt.vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Gegen die von der Revision vorgenommene Beschränkung der Anfechtung bestehen keine Bedenken (vgl. BGHSt 11, 393, 395; 19, 46, 48; 24, 164, 165; 27, 70, 72; 29, 359, 364;… BGH Urt. vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81 - NStZ 1982, 285, 286).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Gegen die von der Revision vorgenommene Beschränkung der Anfechtung bestehen keine Bedenken (vgl. BGHSt 11, 393, 395; 19, 46, 48; 24, 164, 165; 27, 70, 72; 29, 359, 364;… BGH Urt. vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81 - NStZ 1982, 285, 286).
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Gegen die von der Revision vorgenommene Beschränkung der Anfechtung bestehen keine Bedenken (vgl. BGHSt 11, 393, 395; 19, 46, 48; 24, 164, 165; 27, 70, 72; 29, 359, 364;… BGH Urt. vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81 - NStZ 1982, 285, 286).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Gegen die von der Revision vorgenommene Beschränkung der Anfechtung bestehen keine Bedenken (vgl. BGHSt 11, 393, 395; 19, 46, 48; 24, 164, 165; 27, 70, 72; 29, 359, 364;… BGH Urt. vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81 - NStZ 1982, 285, 286).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49 …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Gegen die von der Revision vorgenommene Beschränkung der Anfechtung bestehen keine Bedenken (vgl. BGHSt 11, 393, 395; 19, 46, 48; 24, 164, 165; 27, 70, 72; 29, 359, 364;… BGH Urt. vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81 - NStZ 1982, 285, 286).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Gegen die von der Revision vorgenommene Beschränkung der Anfechtung bestehen keine Bedenken (vgl. BGHSt 11, 393, 395; 19, 46, 48; 24, 164, 165; 27, 70, 72; 29, 359, 364; BGH Urt. vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81 - NStZ 1982, 285, 286).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters - …

    Auszug aus BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
    Bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht nur die Sozialprognose günstig ist, sondern auch "besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten" die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen; es müssen Milderungsgründe vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und dem Fall zu Gunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken; bei dieser Gesamtwertung ist dem tatrichterlichen Ermessen ein weites Feld überlassen (BGH NJW 1977, 639; BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81 - und vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters …

  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 56/52
  • RG, 20.05.1926 - II 250/26

    Wann beruht im Sinne von § 27 a StGB. ein Verbrechen oder Vergehen auf …

  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 741/82

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Tat - Vorherige Strafmilderung

    Daß diese Umstände den Straftaten nicht selbst anhaften, ihnen nicht das Gepräge geben, ändert nichts daran, daß sie für die Bewertung des strafbaren Tuns unter dem Aspekt, welche strafrechtliche Reaktion angemessen erscheint, relevant sind; unter Berücksichtigung aller Strafzwecke können auch sie das Bedürfnis nach Vollstreckung der verhängten Strafe verringern (BGHSt 29, 370 [372]; Urteile vom 14.07.1981 - 1 StR 259/81 und vom 17.08.1982 - 1 StR 402/82; Beschluß vom 03.11.1982 - 3 StR 358/82).

    Die festgestellten Umstände hätten dem Landgericht Anlaß zu näherer Erörterung geben müssen, ob die Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in dieser Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheint (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370 [371 f.]; BGH NStZ 1981, 61 [62] und 1982, 285 [286]; BGH Urteile vom 03.06.1982 - 1 StR 176/82 und vom 17.08.1982 - 1 StR 402/82).

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