Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1964 - 1 StR 403/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung von Strafaussetzung bei öffentlichem Interesse an der Vollstreckung der Strafe - Strafzwecke der gerechten Sühne und der allgemeinen Abschreckung - Berücksichtigung eines zusätzlich drohenden Dienstverfahrens bzw. ehrengerichtlichen Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 138
- NJW 1965, 406
- MDR 1965, 309
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.12.1959 - 1 StR 581/59
Auszug aus BGH, 22.12.1964 - 1 StR 403/64
Insbesondere kann der Revision nicht in der Auffassung gefolgt werden, daß bei Tätern, denen zusätzlich ein Dienst- oder ehrengerichtliches Verfahren droht, durch ein solches Verfahren gewissermaßen das öffentliche Interesse schon ganz oder teilweise befriedigt werde, so daß ihm im Rahmen des § 23 StGB nur noch eine geminderte Bedeutung zukommen könne (vgl. BGH NJW 1960, 491 Nr. 17). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 22.12.1964 - 1 StR 403/64
Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wo diese Grenzen verletzt sind oder ihre Verletzung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHSt 17, 35 f). - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 22.12.1964 - 1 StR 403/64
Diese Entscheidung hat sie unter Beachtung der insoweit von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze begründet, indem sie auf der Grundlage einer umfassenden und widerspruchsfreien Erörterung der Tat und der Schuld des Angeklagten zu dem Ergebnis kam, daß die Strafzwecke der gerechten Sühne und der allgemeinen Abschreckung im gegebenen Falle nicht bereits durch die bloße Verhängung der Strafe erfüllt seien, sondern ihre Vollstreckung erforderten (vgl. BGHSt 6, 125; 11, 393, 396; BGH LM § 23 StGB Nr. 17, 29 und 38). - BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 22.12.1964 - 1 StR 403/64
Diese Entscheidung hat sie unter Beachtung der insoweit von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze begründet, indem sie auf der Grundlage einer umfassenden und widerspruchsfreien Erörterung der Tat und der Schuld des Angeklagten zu dem Ergebnis kam, daß die Strafzwecke der gerechten Sühne und der allgemeinen Abschreckung im gegebenen Falle nicht bereits durch die bloße Verhängung der Strafe erfüllt seien, sondern ihre Vollstreckung erforderten (vgl. BGHSt 6, 125; 11, 393, 396; BGH LM § 23 StGB Nr. 17, 29 und 38).
- BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66
Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …
Im Falle einer Verurteilung hat er Gelegenheit, auf die Bedenken einzugehen, die die Revision gegen die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung vorgebracht hat (BGHSt 20, 138). - BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung …
Das hier geschilderte Interesse der Allgemeinheit an der Straf verfolgung besteht bei allen Straftaten und ist deshalb nicht geeignet, bei der Frage der Straf vollstreckung ein Unterscheidungsmerkmal abzugeben, namentlich läßt aber das Urteil die bei Anwendung des § 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB erforderliche umfassende und widerspruchsfreie Abwägung der Tat gegen die Täterpersönlichkeit vermissen (BGHSt 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58]; 20, 138, 139) [BGH 22.12.1964 - 1 StR 403/64]. - BGH, 15.10.1968 - 1 StR 403/68
Voraussetzungen für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung - Anforderungen an …
Im übrigen kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung ein Rechtsirrtum unterlaufen ist (BGHSt 6, 391, 392 [BGH 04.11.1954 - 3 StR 392/54]; BGH NJW 1965, 406 Nr. 21). - BGH, 12.07.1968 - 4 StR 257/68
Teilweiser Erfolg der Revision aufgrund nicht ausreichender Begründung der …
Die Entscheidung, ob das öffentliche Interesse die Strafvollstreckung fordert, setzt jedoch eine allseitige Würdigung von Tat und Täter voraus (BGHSt 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58]; BGH NJW 1955, 30; 1965, 406) [OLG Hamburg 03.11.1964 - 3b W 29/64]. - BGH, 01.10.1965 - 4 StR 361/65
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Nötigung und Entziehung der Fahrerlaubnis …
Dabei kommt es auch auf die Bedeutung des Rechtsguts an, das der Täter verletzt hat (vgl. BGH NJW 1965, 406 Nr. 21).
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