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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4531
BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00 (1) (https://dejure.org/2000,4531)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2000 - 1 StR 406/00 (1) (https://dejure.org/2000,4531)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 406/00 (1) (https://dejure.org/2000,4531)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Heimtücke; Mord; Beweiswürdigung; Überlegung

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00
    Kann der Tatrichter vorhandene Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 277; BGH NStZ 1984, 180).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00
    Hierzu muß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 9 und 26).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter …

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00
    Kann der Tatrichter vorhandene Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 277; BGH NStZ 1984, 180).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00
    Hierzu muß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 9 und 26).
  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen …

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00
    Rn. 6 Die Schwurgerichtskammer ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß eine Verurteilung wegen Mordes in der Alternative der heimtückischen Begehungsweise ausscheidet, wenn der Angeklagte nicht die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 121; BGH NStZ 1984, 21; BGH NStZ 1997, 491).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und …

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00
    Hierzu muß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 9 und 26).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87

    Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00
    Auf dieser allein maßgebenden Tatsachengrundlage liegt die Möglichkeit, daß der Angeklagte die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat nicht erkannt hat, sogar so nahe, daß es besonderer - hier nicht ersichtlicher - Umstände bedurft hätte, aus denen sich ergibt, daß der Angeklagte trotz seiner Erregung die für die Heimtücke entscheidenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hat, wenn auch Heimtücke weder eine längere Überlegung noch das Vorhandensein eines länger erwogenen Tatplanes verlangt (vgl. BGH NStZ 1984, 21; BGH NStZ 1987, 555 m.w.Nachw.).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Es kann z.B. fehlen, wenn der Täter in plötzlich aufsteigender Verbitterung und Wut (NStZ 87, 555; StV 90, 545; 1 StR 406/00) oder in einer verzweifelten und affektiv angespannten Lage gehandelt hat.
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch); …

    Da das Schwurgericht nicht feststellen konnte, daß der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers vor dem ersten Stich bewußt zur Tat ausgenutzt hat (UA 38), kam eine Verurteilung wegen versuchten (Heimtücke-) Mordes nicht in Betracht (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGH NStZ 1984, 20, 21; 1997, 490, 491;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 26; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 406/00).
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