Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 261 StPO
Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen; Beweisbehauptungen: notwendige Konkretisierung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichung vom Sachverständigengutachten durch das Tatgericht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor einer Jugendschutzkammer: Entbehrlichkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher oder jugendlicher Zeugen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 176 StGB
Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor einer Jugendschutzkammer: Entbehrlichkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher oder jugendlicher Zeugen - IWW
§ 244 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 472 Abs. 1 Satz 1, § 473 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen; Gerichtliches Abweichen vom psychologischen Sachverständigengutachten; Aufstellen einer Beweisbehauptung in der gebotenen Konkretisierung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4 S. 2
Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen; Gerichtliches Abweichen vom psychologischen Sachverständigengutachten; Aufstellen einer Beweisbehauptung in der gebotenen Konkretisierung - datenbank.nwb.de
Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor einer Jugendschutzkammer: Entbehrlichkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher oder jugendlicher Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Sexueller Missbrauch: Weiterer Sachverständiger zur Beurteilung der Aussage der Opferzeugin?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Sexueller Missbrauch: Abweichen vom Sachverständigengutachten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachverständigengutachten zum Nachweis einer bereits falsifizierten Tatsache
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Opferzeugin - und die Beurteilung der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beweisantrag?
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 17.05.2016 - 1 KLs 123 Js 6336/14
- BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 317
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (…BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173).
- BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93
Anforderungen an Beweisantrag
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Ob der Antragsteller eine Beweisbehauptung in der gebotenen Konkretisierung aufstellt, ist ggf. durch Auslegung des Antrags nach dessen Sinn und Zweck zu ermitteln (st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253 f.). - BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173).
- BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz); …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (…BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672). - BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichung von einem Sachverständigengutachten: …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Es muss dann aber die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 6, NStZ-RR 2017, 88, 89, mwN; BGH…, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08 Rn. 11, NStZ 2009, 571, 572). - BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein; …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Es muss dann aber die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGH…, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 6, NStZ-RR 2017, 88, 89, mwN; BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08 Rn. 11, NStZ 2009, 571, 572). - BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93
Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173). - BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09
Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672). - BGH, 03.11.2009 - 3 StR 355/09
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Einholung eines weiteren …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Es fehlt an der für eine Ablehnung nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO vorrangig erforderlichen Überzeugung des Gerichts, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei durch das frühere Gutachten bereits erwiesen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51).
- BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts …
Dies gilt bei Zeugen in kindlichem oder jugendlichem Alter erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit solcher Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen verfügen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 408/16 Rn. 15 f.;… vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04 Rn. 5, jeweils mwN). - BVerwG, 13.02.2025 - 2 WD 16.24
Mehrstufige Degradierung eines Ruhestandssoldaten wegen Kindesmissbrauchs
Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist nur geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 408/16 - juris Rn. 16 m. w. N.). - BayObLG, 27.03.2026 - 206 StRR 57/26
Revision, Beweiswürdigung, Aussage-gegen-Aussage, Sachverständigengutachten, …
Wenn der Tatrichter aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. etwa Beschluss vom 19.11.2020, 2 StR 165/20, Urteil vom 12.07.2017, 1 StR 408/16, Beschluss vom 19.06.2012, 5 StR 181/12, und Urteil vom 06.12.2012, 4 StR 360/12, jeweils zitiert nach juris;… vgl. auch Löwe-Rosenberg/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rdn. 161, und KK-StPO/Tiemann aaO § 261 Rdn. 146a, jeweils m. w. N.).Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2017, 1 StR 408/16 aaO Rdn. 14ff.;… Radtke-Hohmann/Pegel, StPO, 2. Aufl., § 261 Rdn. 59).
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