Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51
Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …
Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54
Dafür ist Maßgebend die Sorgfalt eines gewissenhaften und ehrbaren Geschäftsmannes (BGHSt 3, 23 f). - RG, 20.10.1931 - I 426/31
1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr. …
Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54
Soweit in der Rechtsprechung etwas anderes angenommen wird und mehrere wirtschaftlich zusammengehörige, ohne Willkür nicht trennbare Handlungen - z.B. bei einer Vermögensverwaltung - einheitlich gewürdigt worden sind, handelt es sich um besonders liegende Fälle, in denen ein wirtschaftlich höher stehender Vorteil nicht anders erreichbar war als auf dem Wege über wirtschaftlich weniger bedeutende Nachteile (vgl RGSt 65, 422, 430; HRR 1929 Nr. 59; JW 1936, 882 Nr. 27). - BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54
Vom Standpunkt des Strafrechts ist die Frage vielmehr für die einzelne Handlung zu entscheiden (BGH 1 StR 641/52 vom 3. September 1953). - RG, 10.12.1918 - IV 860/18
Handelt ein Vorstandsmitglied "zum Nachteil" der Genossenschaft, wenn es ohne …
Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54
Das trifft nicht zu, wenn ihr Verhalten zwar einerseits auf des Vermögen der GmbH mindernd wirkte, ihr andererseits aber zugleich solche Vorteile brachte, daß die Vermögensminderung mindestens ausgeglichen wurde (z.B. RGSt 53, 173 zu § 146 GenG) Auch ein nicht in Geld meßbarer Vorteil kann einen Vermögensnachteil wirtschaftlicher Art ausgleichen (RGSt 49, 358, 364). - RG, 01.10.1937 - 1 D 863/36
Entfällt der Tatbestand der Untreue, wenn der Nachteil, den die Tat für das …
Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54
Keinesfalls könnte es die Aufwendungen rechtfertigen, daß der Mitgeschäftsführer Stadtbaurat H. zu längeren Besprechungen nur zu gewinnen war, wenn ihm die Möglichkeit eines alkoholischen Genusses geboten wurde, oder daß etwa auf die Amtstätigkeit von Behördenvertretern durch deren Bewirtung in unzulässiger oder gar strafbarer Weise Einfluß genommen werden sollte (vgl RGSt 71, 344).
- BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften …
Es erübrigt sich, näher auf den Gesichtspunkt einzugehen, daß für den Begriff des Nachteils das einzelne vom Treugeber geführte Geschäft, soweit es eine wirtschaftliche Einheit bildet, maßgeblich ist (RGDJ 1938, 231; BGH, Urt. v. 11.2.1955 - 1 StR 409/54;… Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 91), und daß ein Vergütungs- oder Erstattungsanspruch demjenigen, der fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen hat, nicht das Recht gibt, eigenmächtig und ohne Vorlage überprüfbarer Nachweise dem Vermögen des Treugebers Nachteil zuzufügen (…BGH, Urt. v. 15.2.1956 - 1 StR 475/55). - BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers …
Maßgebend für die Abgrenzung im Einzelfall ist eine wirtschaftliche Betrachtung der in Rede stehenden, auf das Vermögen der Gesellschaft einwirkenden eigennützigen Handlungen des Geschäftsführers (vgl. auch BGH Urteil vom 11. Februar 1955 - 1 StR 409/54 - bei Herlan GA 1955, 263). - BGH, 25.01.1963 - 4 StR 434/62
Überwachung der Fernsprechapparate an den Schaltern der Deutschen Bundespost …
Soweit ein aus der Untreuehandlung zugleich erwachsender Vorteil berücksichtigt werden muß, kommt dies nur dann in Betracht, wenn ein und dieselbe Handlung zugleich Vor- und Nachteile zeitigt (1 StR 641/52 vom 3. September 1953; 1 StR 409/54 vom 11. Februar 1955; 4 StR 60/55 vom 1. September 1955; vgl. RGSt 71, 344).
- BGH, 03.02.1959 - 1 StR 544/58
Rechtsmittel
Bei ihren Angriffen gegen den Schuldspruch wegen Untreue Fall G. übersieht die Revision, daß ein "Schadensausgleich", wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat, nur dann in Frage kommt, wenn, dem Verletzten aus der Handlung oder Unterlassung, durch die ihm ein Nachteil zugefügt worden ist; zugleich ein Vermögensvorteil erwachsen ist (vgl. RGSt 53, 173 [zu § 146 GenG] 75, 227, 230; BGH 1 StR 409/54 vom 11. Februar 1955 [zu § 81 a GmbHG] 1 StR 200/54 vom 24. Mai 1955; 1 StR 354/57 vom 15. Oktober 1957). - BGH, 09.10.1973 - 4 StR 482/73
Verurteilung wegen Untreue bei fehlendem Nachweis der konkreten Nachteilszufügung …
Da der Angeklagte die "Mittel für Zwecke des Vereins verbrauchte" (UA S. 11/12), ist aber nicht auszuschließen, daß der entstandene Schaden durch gleichzeitige Vorteile wieder ausgeglichen wurde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. August 1970 - 1 StR 213/70 - und Urteil vom 11. Februar 1955 - 1 StR 409/54 -). - BGH, 17.05.1966 - 1 StR 61/66
Vorwurf der Geschäftsberichtsfälschung, der gesellschaftsrechtlichen Untreue, der …
Hierbei können grundsätzlich nur solche - nicht unbedingt in Geld meßbare (RGSt 49, 358, 364) - Vorteile in Betracht gezogen werden, die auf eine bestimmte Aufwendung oder selbständige Gruppe von Ausgaben entfallen (vgl. BGH Urt. vom 11. Februar 1955 - 1 StR 409/54). - BGH, 15.10.1957 - 1 StR 354/57
Rechtsmittel
Ein rechnerischer Ausgleich von Vor- und Nachteilen käme nur dann in Frage, wenn beide durch das treuwidrige Verhalten des Angeklagten herbeigeführt worden wären (vgl. RGSt 53, 173 [zu § 146 GenG], 75, 227, 230; BGH 1 StR 409/54 vom 11. Februar 1955 [zu § 81 a GmbHG] , 1 StR 200/54 vom 24. Mai 1955).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".