Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1958 - 1 StR 412/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36
Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter, …
Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 412/58
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 67, 173; 70, 245, 250), der sich der erkennende Senat bereits in früheren - nicht veröffentlichten - Urteilen angeschlossen hat, gehört zur tätlichen Beleidigung stets, daß der Körper der angegriffenen Person berührt wird. - RG, 20.03.1933 - II 1509/32
Gehört zur tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB. eine Berührung des Körpers des …
Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 412/58
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 67, 173; 70, 245, 250), der sich der erkennende Senat bereits in früheren - nicht veröffentlichten - Urteilen angeschlossen hat, gehört zur tätlichen Beleidigung stets, daß der Körper der angegriffenen Person berührt wird.
- BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung …
Das wäre rechtlich zu beanstanden, wenn das Landgericht nur die drohenden Worte und Gebärden der Angeklagten als Beleidigungshandlungen angesehen hätte; denn eine tätliche Beleidigung setzt die Berührung des Körpers voraus (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH Urteil vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 412/58). - BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Rechtsmittel
Tätlich ist die Beleidigung nur bei unmittelbarer Einwirkung auf den Körper des Beleidigten (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH 1 StR 412/58 vom 21. Oktober 1958).
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