Rechtsprechung
| BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,5582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls, versuchten schweren Diebstahls und wegen Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64
Nach den bisherigen Feststellungen bestehen gegen die Annahme schädlicher Neigungen keine rechtlichen Bedenken (vgl. auch BGHSt 11, 169-171; BGHSt 16, 261 betrifft einen hier nicht gegebenen Sonderfall). - BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64
Auf die Entscheidung BGHSt 10, 132 kann verwiesen werden. - BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57
Schädliche Neigungen I
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64
Nach den bisherigen Feststellungen bestehen gegen die Annahme schädlicher Neigungen keine rechtlichen Bedenken (vgl. auch BGHSt 11, 169-171; BGHSt 16, 261 betrifft einen hier nicht gegebenen Sonderfall). - BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57
Viktor Agartz
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64
- Zu S. 4 der Revisionsbegründung des Verteidigers sei noch bemerkt, daß der Tatrichter die Jugendstrafe nicht "wegen der Schwere der Schuld" (§ 17 Abs. 2 JGG, zweiter Fall) verhängt hat (vgl. im übrigen BGHSt 11, 171).
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67 Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO begründet die Revision nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (RGSt 9, 69; 58, 253; BGHSt 3, 368, 370; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 412/64 -).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.