Rechtsprechung
| BGH, 05.09.1952 - 1 StR 418/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 05.09.1952 - 1 StR 418/52
Dies war zulässig (BGHSt 1, 105).
- BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur …
Wie der Bundesgerichtshof schon frühzeitig ausgesprochen hat, ist es "nicht denkwidrig, daß sich aus einem und demselben Umstand Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe ergeben" (Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52, zustimmend zitiert bei Bruns, Recht der Strafzumessung, 2. Aufl. 1985, S. 245; ebenso BGH VRS 56, 189, 191; in ähnlichem Sinne OLG Köln MDR 1957, 247 [OLG Köln 09.11.1956 - Ss 273/56];… vgl. auch Jähnke in Festschrift für Salger S. 47, 53). - BGH, 19.06.2018 - 4 StR 217/18
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Umständen die sowohl …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Umstand, der sowohl strafmildernde als auch strafschärfende Aspekte aufweist, mit beiden Bewertungsrichtungen in die Strafzumessung eingestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038; Urteil vom 21. Dezember 1978 - 4 StR 618/78, VRS 56, 189, 191; Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52). - BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53
Rechtsmittel
Dass das Landgericht die Täterpersönlichkeit sowohl strafmindernd als auch straferschwerend berücksichtigt hat, ist entgegen der Auffassung der Revision nicht zu beanstanden (Urteil des erkennenden Senats 1 StR 418/52 vom 5. September 1952).
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