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| BGH, 16.10.1973 - 1 StR 418/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beweiskraft der Sitzungsniederschrift bei der fehelnden Durchführung einer Zeugenernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
Auszug aus BGH, 16.10.1973 - 1 StR 418/73
Die Beweiskraft der Sitzungsniederschrift (§ 274 StPO) bestände nur dann nicht, wenn sie augenscheinliche Mängel, insbesondere offensichtliche Lücken oder Widersprüche enthielte (BGHSt 17, 220, 222).
- BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen
Infolgedessen führt die Einreihung eines formalen Erfordernisses unter die wesentlichen Förmlichkeiten dazu, daß die Protokollierung seiner Beachtung das Erfordernis als gewahrt, die Nichtbeurkundung es als nicht gewahrt erscheinen läßt, es sei denn, daß die formelle Beweiskraft der Sitzungsniederschrift entfällt, z.B. deshalb, weil (und soweit) der Einwand der Fälschung möglich und beweisbar ist oder weil (und soweit) das Protokoll offensichtliche Widersprüche oder Lücken, die sich aus ihm selbst ergeben, aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH NJW 1976, 977, 978; 1982, 1057; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 418/73).
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