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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,3696
BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58 (https://dejure.org/1958,3696)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1958 - 1 StR 423/58 (https://dejure.org/1958,3696)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1958 - 1 StR 423/58 (https://dejure.org/1958,3696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung eines pflegebedürftigen jüdischen Häftlings und Tötung eines 13jährigen ukrainischen Häftlings durch Abspritzen mit eiskaltem Wasser und Einschluss in den ungeheizten Arrestbunker des Lagers im Winter 1944

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Dies widerspreche den Grundgedanken der Entscheidung BGHSt 8, 159.

    Die Entscheidung BGHSt 8, 159 steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Insbesondere entspricht die Wertung des Tatanteils des F. als Täterschaft (nicht etwa nur als Beihilfe zu einer Tat des Angeklagten) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. die Entscheidung BGHSt 8, 393.
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Gerichtliche Urteile sind trotz § 256 StPO verlesbar, selbst wenn sie ein Leumundszeugnis enthalten (…RG GA 48, 365; vgl. auch RG Rspr. 10, 16; RGSt 8, 153, 157; 60, 297; BGHSt 1, 337, 340 ff).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Die Nichtanwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers bei der Vernehmung der Zeugen stand der Verlesung ihrer Aussagen nicht entgegen; § 162 ÖStPO schließt die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei Vernehmungen durch den ersuchten Richter aus (vgl. BGHSt 1, 219); diese Abweichung des Österreichischen Rechts von dem deutschen Verfahrensrecht macht die Verwertung der Zeugenaussagen im deutschen Strafverfahren nicht unzulässig (vgl. RGSt 40, 189; BGH 1 StR 622/51 vom 22. April 1952 S. 9).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Im übrigen ist bei Einberufung eines Hilfsgeschworenen überhaupt nicht zu prüfen, ob die Vormänner mit Recht als Ersatzgeschworene bereits herangezogen worden sind; es genügt die Tatsache ihrer Heranziehung (vgl. BGHSt 9, 203 f für den gleichliegenden Fall der Mitwirkung eines Hilfsschöffen).
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Diese Ausführungen lassen keinen Verstoß gegen § 60 Nr. 3 StPO erkennen; insbesondere hat das Schwurgericht nicht den Grundsatz verletzt, daß der Verdacht der Begünstigung nicht durch die Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung, sondern bereits durch sein Verhalten vor der Hauptverhandlung begründet sein muß (BGHSt 1, 360).
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Die Nichtanwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers bei der Vernehmung der Zeugen stand der Verlesung ihrer Aussagen nicht entgegen; § 162 ÖStPO schließt die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei Vernehmungen durch den ersuchten Richter aus (vgl. BGHSt 1, 219); diese Abweichung des Österreichischen Rechts von dem deutschen Verfahrensrecht macht die Verwertung der Zeugenaussagen im deutschen Strafverfahren nicht unzulässig (vgl. RGSt 40, 189; BGH 1 StR 622/51 vom 22. April 1952 S. 9).
  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Mit dieser Ladung der Zeugen hatte das Schwurgericht nach Lage der Sache seiner Aufklärungspflicht genügt (vgl. BGH 4 StR 108/53 vom 25. Juni 1953; 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954).
  • BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53

    Erschiessung jüdischer und nicht-jüdischer Polen, teils im Rahmen einer …

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Mit dieser Ladung der Zeugen hatte das Schwurgericht nach Lage der Sache seiner Aufklärungspflicht genügt (vgl. BGH 4 StR 108/53 vom 25. Juni 1953; 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954).
  • RG, 30.03.1883 - 437/83

    1. Auslegung des §. 246 Abs. 1 St.P.O. und Anwendung desselben in dem Falle, wenn …

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
    Gerichtliche Urteile sind trotz § 256 StPO verlesbar, selbst wenn sie ein Leumundszeugnis enthalten (…RG GA 48, 365; vgl. auch RG Rspr. 10, 16; RGSt 8, 153, 157; 60, 297; BGHSt 1, 337, 340 ff).
  • RG, 01.11.1926 - II 720/26

    1. "Mitglieder des Landgerichts" nach § 83 Abs. 2 GVG. n. F. 2. Kann auf Grund …

  • RG, 31.05.1907 - V 241/07

    Hängt die Verlesung von Protokollen über die Aussagen von Zeugen, die gemäß § 250 …

  • RG, 29.06.1926 - I 367/26

    In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und …

  • BGH, 07.09.1954 - 5 StR 292/54

    Rechtsmittel

  • RG, 30.10.1931 - I 1091/31

    Von wem und unter welchen Voraussetzungen kann ein Hilfsrichter beim Landgericht …

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