Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1975 - 1 StR 426/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhöhung des Schuldvorwurfs bei Mißachtung der Warnfunktion der Strafe - Kriminologische Kontinuität zwischen früher abgeurteilten und jetzt zur Entscheidung stehenden neuen Verfehlungen - Fortsetzung und Steigerung bisherigen kriminellen Verhaltens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen …
Auszug aus BGH, 30.09.1975 - 1 StR 426/75
Hier ergeben jedoch die vom Tatrichter dargelegten näheren Umstände der Tat und der Täterpersönlichkeit, daß der erforderliche kriminologische Zusammenhang mit Recht angenommen worden ist (vgl. BGH NJW 1974, 465). - BGH, 28.07.1970 - 4 StR 215/70
Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall - Änderung des …
- BGH, 13.02.1975 - 1 StR 707/74
Voraussetzungen des Tatbestandes des § 259 Strafgesetzbuch (StGB) - Erhöhung des …
Auszug aus BGH, 30.09.1975 - 1 StR 426/75
Bei Verfehlungen ohne sichtbare innere Verwandtschaft, wie sie im vorliegenden Fall in Betracht zu ziehen sind - der Angeklagte ist bisher im wesentlichen nur wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Hausfriedensbruchs und Widerstands, also weder wegen Raubes noch wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft - bedarf es dagegen einer zusätzlichen Begründung, welche die angenommenen Zusammenhänge verdeutlicht (BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 707/74 - und vom 8. Juli 1975 - 1 StR 247/75). - BGH, 08.07.1975 - 1 StR 247/75
Rückfallbegründende Wirkung von Vorverurteilungen - Abgrenzung zwischen Diebstahl …
Auszug aus BGH, 30.09.1975 - 1 StR 426/75
Bei Verfehlungen ohne sichtbare innere Verwandtschaft, wie sie im vorliegenden Fall in Betracht zu ziehen sind - der Angeklagte ist bisher im wesentlichen nur wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Hausfriedensbruchs und Widerstands, also weder wegen Raubes noch wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft - bedarf es dagegen einer zusätzlichen Begründung, welche die angenommenen Zusammenhänge verdeutlicht (BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 707/74 - und vom 8. Juli 1975 - 1 StR 247/75).
- BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75
Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit …
Insofern hat es jedoch zureichend begründet, daß diese Taten an dem erforderlichen kriminologischen Zusammenhang teilhaben, der zwischen den zur Aburteilung stehenden und den die formellen Voraussetzungen des Rückfalls begründenden Taten bestehen muß (BGH NJW 1974, 465; GA 1972, 78, zuletzt Urteil vom 30. September 1975 - 1 StR 426/75 -).
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