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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5465
BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,5465)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2000 - 1 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,5465)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2000 - 1 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,5465)
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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unerlaubtes Handeltreiben; Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abgrenzung zur Mittäterschaft; Wille zur Tatherrschaft

  • lexetius.com
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st.Rspr.; Vgl. BGH NStZ 2000, 482; 1999, 451, 452).

    Danach genügt eine ganz untergeordnete Tätigkeit des Kuriers für die Annahme der Mittäterschaft in aller Regel nicht (BGH StV 1999, 429).

    Zwar kann im Einzelfall auch ein Täter der Einfuhr, der damit aus eigennützigen Motiven fremde Umsatzgeschäfte fördert, hinsichtlich des Handeltreibens nur Gehilfe sein; dies setzt aber voraus, daß seine Rolle insoweit nur ganz untergeordnet ist (…vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 25; BGH StV 1999, 429).

  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag …

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00
    Die Abgrenzung von Mittäterschaft zur Beihilfe erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25, 36).

    Zwar kann im Einzelfall auch ein Täter der Einfuhr, der damit aus eigennützigen Motiven fremde Umsatzgeschäfte fördert, hinsichtlich des Handeltreibens nur Gehilfe sein; dies setzt aber voraus, daß seine Rolle insoweit nur ganz untergeordnet ist (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 25; BGH StV 1999, 429).

  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st.Rspr.; Vgl. BGH NStZ 2000, 482; 1999, 451, 452).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel - …

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00
    Die Abgrenzung von Mittäterschaft zur Beihilfe erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25, 36).
  • BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00
    Rn. 6 Für den Bereich des Handeltreibens ist maßgeblich, weichen Einfluß der Angeklagte auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts oder auf die Gestaltung von Übernahme und Transport hatte (BGH, Beschl. vom 2. Juli 1998 - 1 StR 280/98).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 753/96

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00
    Rn. 8 Nach den getroffenen Feststellungen begegnet die - nur begrenzter revisionsrechtlicher Kontrolle zugängliche Bewertung über das Vorliegen von Täterschaft oder Beihilfe (BGH NStZ-RR 1998, 25; vgl. ausführlich zum tatrichterlichen Beurteilungsspielraum Maatz/Wahl FS aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens des BGH S. 531, 552) - Entscheidung des Landgerichts, es liege täterschaftliches Handeltreiben vor, keinen Bedenken.
  • BGH, 27.11.2024 - 6 StR 210/24

    Gewerbsmäßiger Betrug, bandenmäßiger Betrug (Abgrenzung Täterschaft und …

    Das gilt auch dann, wenn dem Tatgericht bei der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ein Beurteilungsspielraum zugebilligt wird, der nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2000 - 1 StR 433/00, NStZ-RR 2001, 148, 149;… vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19, NStZ 2020, 600, Rn. 8).
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