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| BGH, 07.09.1977 - 1 StR 443/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verweigerung eines ausländischen Zeugen zur Vernehmung vor einem deutschen Gericht - Einstufung der Nichtvernehmung von ausländischen Zeugen als "unerreichbar" im Sinne des Gesetzes - Ermessen des Richters zur Bestimmung der "Unerreichbarkeit" von Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 07.09.1977 - 1 StR 443/77
Die Frage, ob ein ausländischer Zeuge, der es ablehnt sich von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen, als "unerreichbar" im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, hat der Tatrichter unter besonderer Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; dabei ist er nicht gehindert, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70; vgl. BGHSt 13, 300; 22, 118). - BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
Auszug aus BGH, 07.09.1977 - 1 StR 443/77
Die Frage, ob ein ausländischer Zeuge, der es ablehnt sich von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen, als "unerreichbar" im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, hat der Tatrichter unter besonderer Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; dabei ist er nicht gehindert, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70; vgl. BGHSt 13, 300; 22, 118). - BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70
Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung im Ausland - Zulässigkeit der Mitteilung …
Auszug aus BGH, 07.09.1977 - 1 StR 443/77
Die Frage, ob ein ausländischer Zeuge, der es ablehnt sich von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen, als "unerreichbar" im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, hat der Tatrichter unter besonderer Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; dabei ist er nicht gehindert, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70; vgl. BGHSt 13, 300; 22, 118).
- BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
Annahme einer gemeinschaftlichen Verteidigung im Sinne des § 146 StPO …
Ein im Ausland wohnender Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung dann unerreichbar, wenn er dort nicht im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann oder wenn der persönliche Eindruck von dem Zeugen so entscheidend ist, daß eine Vernehmung durch einen ersuchten Richter für die Wahrheitsfindung wertlos ist; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach eigener pflichtgemäßer Überzeugung zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76), wobei er nicht gehindert ist, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteile vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 - und vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77). - BGH, 04.04.1984 - 2 StR 767/83
Begriff der Verschleppungsabsicht; Berechnung der Zahl der Verhandlungstage
Ihre Würdigung ist unter den hier vorliegenden Umständen rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1982, 212; BGH, Urteile vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77 - und vom 5. April 1978 - 2 StR 468/77).
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