Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1974 - 1 StR 444/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuchte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze zwischen der straflosen Vorbereitungshandlung und dem Beginn des Versuchs - Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.01.1965 - 1 StR 541/64
Versuch eines Ausfuhrvergehens - Verladen der Waren - Transportmittel für …
Auszug aus BGH, 01.10.1974 - 1 StR 444/74
Dabei ist die Abgrenzung nach der Gestaltung des jeweiligen Tatbestandes unter Beachtung der ihm zugrunde liegenden kriminalpolitischen Bedürfnisse zu treffen (BGHSt 20, 150, 151).In BGHSt 20, 150, 151 ist im übrigen in dem Aufladen der Waren im Inland auf das zum Grenzübertritt vorgesehene Transportmittel, das nach dem Plan des Täters alsbald zur Grenze in Bewegung gesetzt werden soll, bereits der Versuch einer ungenehmigten Ausfuhr i.S. des § 34 AWG gesehen worden.
Die auf eine unerlaubte Ausfuhr abgestellten Erwägungen in BGHSt 20, 150 treffen für den vorliegenden Fall der verbotenen Einfuhr nicht zu.
- BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.10.1974 - 1 StR 444/74
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Grenze zwischen der straflosen Vorbereitungshandlung und dem Versuch dort, wo der Täter durch sein förderndes Tun das von der Strafnorm geschützte Rechtsgut unmittelbar zu gefährden beginnt (BGHSt 4, 333, 334), wo seine Handlung nach natürlicher Auffassung den vom Gesetz mißbilligten Enderfolg (hier: das Verbringen über die Grenze und damit das Erlangen einer in der Regel günstigeren Ausgangsposition für das beabsichtigte Inverkehrbringen im Inland) näherrückt (BGHSt 9, 62, 64). - BGH, 25.10.1955 - 2 StR 282/55
Auszug aus BGH, 01.10.1974 - 1 StR 444/74
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Grenze zwischen der straflosen Vorbereitungshandlung und dem Versuch dort, wo der Täter durch sein förderndes Tun das von der Strafnorm geschützte Rechtsgut unmittelbar zu gefährden beginnt (BGHSt 4, 333, 334), wo seine Handlung nach natürlicher Auffassung den vom Gesetz mißbilligten Enderfolg (hier: das Verbringen über die Grenze und damit das Erlangen einer in der Regel günstigeren Ausgangsposition für das beabsichtigte Inverkehrbringen im Inland) näherrückt (BGHSt 9, 62, 64). - BGH, 05.04.1955 - 1 StR 355/54
Auszug aus BGH, 01.10.1974 - 1 StR 444/74
In BGHSt 7, 291, 292 ist das Ansetzen eines Schmugglers zum Grenzübertritt als Beginn einer Abgabenhinterziehung beurteilt worden, weil ihre Ausführung auch Tathandlungen umfasse, die das Schmuggelgut in Richtung auf die Zollgrenze so in Bewegung setzen, daß sie bei natürlicher Betrachtungsweise schon als zu dem Vorgang des Grenzübergangs gehörig gezählt werden müssen und den staatlichen Anspruch auf Entrichtung des Einfuhrzolls bereits unmittelbar gefährden.
- BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83
Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der …
Dies mag der Fall sein, wenn das Betäubungsmittel einen grenznahen Ort erreicht hat und von dort aus in Richtung Grenze in Bewegung gesetzt wird (vgl. BGHSt 4, 333, 334; 7, 291, 292; BGH, Urteile vom 29.5.1953 - 1 StR 196/53 - und vom 1.10.1974 - 1 StR 444/74; BGH, Beschlüsse vom 5.2.1980 1 StR 763/79 - und vom 13.1.1983 - 1 StR 762/82). - BGH, 05.02.1980 - 1 StR 763/79
Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung der Einfuhr von Betäubungsmitteln - …
Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Täter nach ihrer Vorstellung schon zur Verwirklichung der Einfuhr unmittelbar angesetzt haben; davon könnte frühestens mit dem Beginn des Abtransports Richtung deutsche Grenze gesprochen werden, weil erst zu diesem Zeitpunkt der mißbilligte Enderfolg nähergerückt wäre (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 StR 444/74; vgl. BGHSt 4, 333, 334).
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