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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2344
BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83 (https://dejure.org/1983,2344)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1983 - 1 StR 445/83 (https://dejure.org/1983,2344)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1983 - 1 StR 445/83 (https://dejure.org/1983,2344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung einer Vernehmung, die ohne Zeugenbelehrung stattfand - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerungsrecht - Frühere richterliche Vernehmung - Bekanntmachung - Beweiserhebung - Zeugenbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 43
  • StV 1983, 494
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83
    Zwar kann über den Inhalt einer Aussage, die ein in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigender Zeuge bei einer früheren richterlichen Vernehmung gemacht hat, durch Vernehmung des Richters Beweis erhoben werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394; 26, 281).

    Voraussetzung der Verwertbarkeit einer Zeugenaussage auf diese Weise ist jedoch eine vorschriftsmäßige Belehrung des Zeugen durch den Richter nach § 52 StPO (BGHSt 2, 99).

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83
    Zwar kann über den Inhalt einer Aussage, die ein in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigender Zeuge bei einer früheren richterlichen Vernehmung gemacht hat, durch Vernehmung des Richters Beweis erhoben werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394; 26, 281).
  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines …

    Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83
    Dabei muß ein Zeuge, der die Bedeutung seines Zeugnisverweigerungsrechts nicht begreift (§ 52 Abs. 2 StPO), auch darüber belehrt werden, daß er trotz Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (Gebrechlichkeitspflegers) zur Aussage nicht auszusagen braucht (BGHSt 21, 303, 305; 23, 221, 223),.
  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83
    Dabei muß ein Zeuge, der die Bedeutung seines Zeugnisverweigerungsrechts nicht begreift (§ 52 Abs. 2 StPO), auch darüber belehrt werden, daß er trotz Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (Gebrechlichkeitspflegers) zur Aussage nicht auszusagen braucht (BGHSt 21, 303, 305; 23, 221, 223),.
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist …

    Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83
    Zwar kann über den Inhalt einer Aussage, die ein in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigender Zeuge bei einer früheren richterlichen Vernehmung gemacht hat, durch Vernehmung des Richters Beweis erhoben werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394; 26, 281).
  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen …

    Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83
    Zwar kann über den Inhalt einer Aussage, die ein in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigender Zeuge bei einer früheren richterlichen Vernehmung gemacht hat, durch Vernehmung des Richters Beweis erhoben werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394; 26, 281).
  • BGH, 21.04.2026 - 5 StR 73/26

    StPO: Vernehmung des geschädigten Kindes, Ausreichend Belehrung über …

    Rn. 10 Der Senat kann offenlassen, ob er der darauf aufbauenden Rechtsprechung folgen könnte, wonach auch ohne jeden tatsächlichen Hinweis auf eine irrtümliche Annahme eines nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO belehrten Kindes, es werde eine Aussage von ihm erwartet, über die gesetzlich normierten Anforderungen hinaus stets derart belehrt werden muss (in diesem Sinne wohl BGH, Beschlüsse vom 19. August 1983 - 1 StR 445/83, NStZ 1984, 43;… vom 8. November 1995 - 2 StR 531/95, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 11; Urteile vom 27. Januar 1970 - 1 StR 591/69, BGHSt 23, 221, 223; vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 340/21, NStZ 2024, 56, 57).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der …

    Die Begründung hätte hier ergeben müssen, weshalb der Tatrichter unter den gegebenen Umständen - etwa wegen des Zeitablaufes seit dem unter Beweis gestellten Vorgang - den Beweistatsachen jegliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Zeugin abgesprochen hat (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; BGH NStZ 1983, 277; 1984, 43, 44).
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