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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1966 - 1 StR 446/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,3563
BGH, 13.12.1966 - 1 StR 446/66 (https://dejure.org/1966,3563)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1966 - 1 StR 446/66 (https://dejure.org/1966,3563)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1966 - 1 StR 446/66 (https://dejure.org/1966,3563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen drohender Verletzung des Steuergeheimnisses - Finanzamtliche Auskunft ohne Zustimmung des Steuerpflichtigen - Ablehnung eines Antrags auf Zeugenvernehmung wegen Unerreichbarkeit des Beweismittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - 1 StR 446/66
    Soweit die Revision ferner rügt, das Landgericht habe im Zusammenhang mit der Vernehmung der Zeugen K., I., F. und R. seine Aufklärungspflicht verletzt, ist ihr Vorbringen schon deshalb unzulässig, weil nicht mitgeteilt wird, welche Aufklärungsmöglichkeiten der Tatrichter nicht wahrgenommen haben soll (vgl. BGHSt 2, 168, 169) [BGH 29.02.1952 - 2 StR 112/50].
  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - 1 StR 446/66
    Zwar sind nur diejenigen Beweismittel unerreichbar, bei denen die unter Beobachtung der Aufklärungspflicht erforderlichen und der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen des Gerichts, sie herbeizuschaffen, ohne Erfolg geblieben sind und auch keine begründete Aussicht dafür besteht, daß sie in absehbarer Zeit beigebracht werden können (BGH NJW 1953, 1522).
  • BGH, 24.10.1967 - 1 StR 451/67

    Ablehnung des Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit einer benannten Zeugin - …

    Unerreichbar sind diejenigen Beweismittel, bei denen die unter Beobachtung der Aufklärungspflicht erforderlichen und der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen des Gerichts, sie herbeizuschaffen, ohne Erfolg geblieben sind und auch keine begründete Aussicht dafür besteht, daß sie in absehbarer Zeit beigebracht werden können (BGH NJW 1953, 1522 Nr. 22; Urteile vom 19. Februar 1960 - 4 StR 590/59 , vom 24. Mai 1965 - 5 StR 413/65 und vom 13. Dezember 1966 - 1 StR 446/66).
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