Rechtsprechung
| BGH, 07.11.1972 - 1 StR 448/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls - Anordnung der Sicherungsverwahrung - Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …
Auszug aus BGH, 07.11.1972 - 1 StR 448/72
Die Sicherungsverwahrung soll also der Begehung solcher Taten begegnen, die den Rechtsfrieden in besonders schwerwiegender Weise zu stören geeignet sind (BGHSt 24, 160, 162 [BGH 25.05.1971 - 1 StR 40/71] mit Nachweisen; vgl. auch BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]).Diese Taten hätte das Landgericht bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 3 StGB völlig außer Betracht lassen müssen (vgl. BGHSt 24, 153, 157) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].
Der Wert des betroffenen Rechtsguts und die Schwere des Eingriffs sind für das Maß des Unrechts von wesentlicher Bedeutung; dabei kann bei fortgesetzten und realkonkurrierenden Taten auch vom Gesamtschaden ausgegangen werden (BGHSt 24, 153, 158) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].
- BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung …
Auszug aus BGH, 07.11.1972 - 1 StR 448/72
Die Sicherungsverwahrung soll also der Begehung solcher Taten begegnen, die den Rechtsfrieden in besonders schwerwiegender Weise zu stören geeignet sind (BGHSt 24, 160, 162 [BGH 25.05.1971 - 1 StR 40/71] mit Nachweisen; vgl. auch BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]).Daß es wegen Störung der Täter nur zum Versuch gekommen ist, ändert an der Betrachtung nichts (BGHSt 24, 160, 164) [BGH 25.05.1971 - 1 StR 40/71].
- BGH, 23.07.1974 - 1 StR 264/74
Stützen von Feststellungen auf uneidliche Zeugenaussagen - Steigerung der …
Das Gericht darf die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Gesamtschaden in Betracht ziehen (…BGHSt a.a.O.; BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 -). - BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
Verurteilung wegen fortgesetzten Diebstahls - Vorliegen einer fortgesetzten …
Das Gericht darf die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Gesamtschaden in Betracht ziehen (BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 - im Anschluß an BGHSt 24, 153, 156, 158). - BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Subsidiarität der …
Hier hat das Gericht die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Schaden in Betracht zu ziehen (BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 - und vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72); bei einem Vermögensdelikt kann sich die Erheblichkeit auch aus anderen Umständen als der Schwere des wirtschaftlichen Schadens ergeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70), etwa dann, wenn der Täter - ebenso wie im vorliegenden Falle - in der Absicht, sich größere Vermögenswerte zu verschaffen, die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und aus dem Fenster Schmucksachen entnommen hat (BGHSt 24, 160, 163/164).
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