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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,5658
BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61 (https://dejure.org/1961,5658)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1961 - 1 StR 454/61 (https://dejure.org/1961,5658)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1961 - 1 StR 454/61 (https://dejure.org/1961,5658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betrugs und Vergehens gegen das Rennwettgesetz und Lotteriegesetz (RennwG) - Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit wegen Schlafens - Folgen des Nichtverlesens von Urkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum …

    Auszug aus BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61
    Seine einmalige vorübergehende Müdigkeit und die dadurch verursachte geringfügige Beeinträchtigung seiner Aufmerksamkeit machen die Besetzung des Gerichts nicht unvorschriftsmäßig (BGHSt 2, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]).
  • BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

    Auszug aus BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Berücksichtigung anderer Tatfolgen für zulässig gehalten (BGHSt 10, 259, 264 f) [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56].
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, § …

    Auszug aus BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61
    Auch der Besitz an einer Sache ist für sich allein schon ein Vermögensvorteil (BGHSt 14, 386, 388) [BGH 05.07.1960 - 5 StR 80/60].
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als …

    Auszug aus BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61
    Seine Aufhebung in der Berufungsinstanz stand dem nicht entgegen (vgl. BGHSt 6, 141, 142) [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53], um so weniger, als unmittelbar danach der Beschluß des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 1960 - V - 26/60 - verlesen und dadurch bekannt gegeben wurde, daß das Urteil aufgehoben war.
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
    Auszug aus BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61
    Außerdem sind die von der Aufhebung nicht betroffenen Teile des Urteils, das S. zum Teil nur im Strafmaß angefochten hatte, eine zulässige Grundlage der Überzeugungsbildung des Landgerichts gewesen (BGH Urt. v. 6. November 1959 - 4 StR 376/59).
  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …

    Auszug aus BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61
    Die Teppiche boten schon deshalb keine eine Vermögensbeschädigung ausschließende vollwertige Sicherheit für die wegen der Vermögensverhältnisse der Angeklagten minderwertigen Gegenforderungen der Geldgeber, weil sie sich, wie die Angeklagten wußten, nur unter Aufwand erheblicher Mühe und Kosten verwerten ließen und weil es lange dauerte, bis die Sicherungsnehmer dadurch wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederbekamen (RGSt 74, 129;… BGH Urt. v. 24. November 1959 - 1 StR 478/59).
  • RG, 10.03.1942 - 1 D 442/41

    1. Die Aufklärungspflicht verbietet es dem Gericht, einen Angeklagten im Urteil …

    Auszug aus BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61
    Eine Irrtumserregung ist nicht nur dann Ursache einer Vermögensverfügung im Sinne des § 263 StGB, wenn sie die alleinige oder die hauptsächliche Bedingung für ihre Vornahme ist, sondern auch dann, wenn sie überhaupt eine Bedingung ist, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne daß die Vermögensverfügung entfallen müßte (RGSt 76, 82, 87).
  • BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61
    Die Teppiche boten schon deshalb keine eine Vermögensbeschädigung ausschließende vollwertige Sicherheit für die wegen der Vermögensverhältnisse der Angeklagten minderwertigen Gegenforderungen der Geldgeber, weil sie sich, wie die Angeklagten wußten, nur unter Aufwand erheblicher Mühe und Kosten verwerten ließen und weil es lange dauerte, bis die Sicherungsnehmer dadurch wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederbekamen (RGSt 74, 129; BGH Urt. v. 24. November 1959 - 1 StR 478/59).
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