Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Hinterziehung von Umsatzsteuer und von Einkommensteuer, Notopfer Berlin und Gewerbesteuer - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- RG, 16.06.1925 - I 188/25
1. Inwiefern muß der Strafrichter nach § 433 der Reichsabgabenordnung die …
Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63
§ 396 AbgO schützt nicht die Steuerhoheit insgesamt, sondern das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen der einzelnen Steuern (RGSt 59, 258, 262; 72, 184, 186; RG JW 1936, 1677 Nr. 16 unter Ziffer 2).Die Ansicht der Strafkammer, daß die fortgesetzte Umsatzsteuerhinterziehung eine selbständige Straftat sei und mit der fortgesetzten Hinterziehung der anderen Steuern nicht in Tateinheit zusammentreffe, begegnet ebenfalls keinen Bedenken; denn nach den Feststellungen haben die Beschwerdeführerin und der frühere Mitangeklagte W. die beiden Taten durch die Abgabe verschiedener Steuererklärungen begangen (vgl. RGSt 59, 258, 262; 64, 229, 239).
- BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53
Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung
Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß zum Vorsatz der Umsatzsteuerhinterziehung die Kenntnis der Umsatzsteuerpflichtigkeit der verheimlichten Geschäfte gehört (BGHSt 5, 90, 92). - BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63
Zur Erschöpfung des Eröffnüngsbeschlusses und wegen der Kostenfolge hätte das Landgericht sich jedoch nicht damit begnügen dürfen, diese Ansicht im Urteil darzulegen, sondern hätte sie auch im Urteilsatz ausdrücklich aussprechen müssen (vgl. RGSt 57, 302, 304; BGH NJW 1951, 411 Nr. 25 unter Ziffer 2;… Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 260 Anm. 4).
- RG, 23.05.1938 - 3 D 257/38
Ein Erlaß des RFM., der Befreiung von der erhöhten Biersteuer (Art. V Abs. 1 Ges. …
Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63
§ 396 AbgO schützt nicht die Steuerhoheit insgesamt, sondern das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen der einzelnen Steuern (RGSt 59, 258, 262; 72, 184, 186; RG JW 1936, 1677 Nr. 16 unter Ziffer 2). - RG, 29.05.1923 - I 1161/22
1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …
Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63
Zur Erschöpfung des Eröffnüngsbeschlusses und wegen der Kostenfolge hätte das Landgericht sich jedoch nicht damit begnügen dürfen, diese Ansicht im Urteil darzulegen, sondern hätte sie auch im Urteilsatz ausdrücklich aussprechen müssen (vgl. RGSt 57, 302, 304; BGH NJW 1951, 411 Nr. 25 unter Ziffer 2;… Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 260 Anm. 4). - RG, 05.06.1930 - II 376/29
1. Zur Frage der Zulässigkeit eines im voraus erklärten Verzichts auf …
Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63
Die Ansicht der Strafkammer, daß die fortgesetzte Umsatzsteuerhinterziehung eine selbständige Straftat sei und mit der fortgesetzten Hinterziehung der anderen Steuern nicht in Tateinheit zusammentreffe, begegnet ebenfalls keinen Bedenken; denn nach den Feststellungen haben die Beschwerdeführerin und der frühere Mitangeklagte W. die beiden Taten durch die Abgabe verschiedener Steuererklärungen begangen (vgl. RGSt 59, 258, 262; 64, 229, 239).
- BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von …
Täter einer Steuerhinterziehung kann nicht nur der Steuerschuldner, sondern in der Regel jedermann sein, sofern er nur die Voraussetzungen erfüllt, die das Gesetz an die Täterschaft stellt (allg. Meinung;… vgl. insbesondere Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, 1969, § 392 AO Rdn. 11; BGH 1 StR 455/63 vom 21. Januar 1964 bei Herlan GA 1965, 289). - BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78
Steuerhinterziehung bei Vorenthaltung von Zollgut gegenüber der zollamtlichen …
§ 370 AO schützt nicht die Steuerhoheit insgesamt, sondern das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen bestimmter einzelner Steuern (BGH, Urteil vom 21. Januar 1964 - 1 StR 455/63 - im Anschluß an RGSt 59, 258, 262; 72, 184, 186; RG JW 1936, 1677 Nr. 16;… sowie Hübschmann/Spitaler § 370 AO Rdn. 113).
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