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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24637
BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12 (https://dejure.org/2013,24637)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - 1 StR 457/12 (https://dejure.org/2013,24637)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 1 StR 457/12 (https://dejure.org/2013,24637)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 213 StGB
    Heimtücke (Arglosigkeit bei vorherigen Todesdrohungen); minder schwerer Fall des Totschlags (Reizung zum Zorn bei einem zur Tat Entschlossenen)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 341
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    c) Soweit sich das Landgericht zur Stützung seines Ergebnisses auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2012 (3 StR 425/11) berufe, habe es maßgebliche tatsächliche Unterschiede verkannt.

    Ob sich der Täter - wie hier - zuvor mit dem Opfer verabredet hat, oder ob er ihm aufgelauert hat - so im Fall von BGH, Urteil vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11 -, hat hier keine Bedeutung.

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Allerdings könnten die Gesichtspunkte, dass - E. angesichts des Nachdrucks, mit dem der Angeklagte kurz zuvor noch auf einem Gespräch mit ihr bestanden hatte, einem sehr erheblichen Irrtum unterlegen wäre, - E. sich nicht ins Haus zurück begab, sondern mit dem Angeklagten in die Gaststätte ging, nachdem er "wieder erschienen" war, in eine andere Richtung deuten, ohne dass dies vom Landgericht erörtert worden wäre (zur Notwendigkeit der Erörterung gegenläufiger Gesichtspunkte vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Die Aufhebung des Schuldspruchs und die damit verbundene Aufhebung des Strafausspruchs lassen die im Adhäsionsverfahren gemäß dem Anerkenntnis des Angeklagten ergangene Verurteilung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Allein die Denkbarkeit eines Geschehensablaufs, der sich jedenfalls nicht aufdrängt, und für den sich aus den Urteilsgründen keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, genügt für eine entsprechende Feststellung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11 mwN).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Die Arglosigkeit entfällt, wenn das Opfer mit einem jedenfalls erheblichen körperlichen Angriff rechnet (BGH, Urteile vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 mwN …und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 mwN).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Nach alledem lag die von der Revision aufgezeigte Möglichkeit nicht nahe und musste daher auch nicht näher erörtert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz); …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Jedoch entfällt die Arglosigkeit dann nicht, wenn die Spanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem Angriff zu kurz war, um dem Opfer noch zu ermöglichen, dem Angriff zu begegnen (BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11 mwN;… zusammenfassend Schneider in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 151 mwN in Fn. 615).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Zur Tat entschlossen ist auch derjenige, der die Tat nur bei einer von seinem Willen unabhängigen Situation begehen will (BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 525/65, BGHSt 21, 14).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87

    Arglosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des erstmaligen Zustechens mit einem Messer …

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Die Arglosigkeit entfällt, wenn das Opfer mit einem jedenfalls erheblichen körperlichen Angriff rechnet (…BGH, Urteile vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 mwN und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 mwN).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der begrifflichen Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (BGH, Urteile vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12, juris Rn. 26;… vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 …und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 jeweils mwN).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19

    Mord (Heimtücke)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (…BGH, Urteile vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 Rn. 21 und vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12 Rn. 26, jeweils mwN).
  • LG Mönchengladbach, 30.11.2015 - 27 Ks 5/14
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des BGH das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.N39, Az. 1 StR 273/N37, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. N35 StR 346/N37, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.N40, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
    Dabei kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).
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