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| BGH, 06.08.1992 - 1 StR 461/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendung besonderer verfahrensrechtlicher Anforderungen hinsichtlich der Feststellung einer besonders schweren Schuld
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 06.08.1992 - 1 StR 461/92
Da das angefochtene Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88 und 2 BvR 78/89 - (EuGRZ 1992, 225) ergangen ist, unterlag es nicht den dort für die Feststellung der besonders schweren Schuld (§ 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen.
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 530/92
Anforderungen an die Festellung der besonders schweren Schuld - Berücksichtigung …
Nach Meinung des Senats unterliegen tatrichterliche Urteile, die vor der o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen sind, nicht den in dieser Entscheidung für die Feststellung der besonders schweren Schuld (§ 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH, Beschl. vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 2 StR 72/92, 306/92, 320/92). - BGH, 22.10.1992 - 4 StR 451/92
Revisionsgericht - Fehlender Ausspruch - Schuld
wie der 1. Strafsenat (Beschluß vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92) meint, ein vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (2 BvR 1041/88 und 2 BvR 78/89 = EuGRZ 1992, 225) ergangenes landgerichtliches Urteil nicht den dort für die Feststellung der besonders schweren Schuld aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen unterliegt, oder. - BGH, 12.11.1992 - 1 StR 607/92
Verwerfung einer Revison als unbegründet
Da das angefochtene Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (EuGRZ 1992, 225 = NJW 1992, 2947) ergangen ist, unterlag es nicht den dort für die Feststellung der besonders schweren Schuld (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen (Beschlüsse des Senats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92 - und vom 20. August 1992 - 1 StR 511/92). - BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92
Verwerfung einer Revision - Feststellungen zum Vorliegen einer besonderen Schwere …
Die Beschlüsse des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 1992 - 2 StR 320/92 - und des 1. Strafsenats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92 - sowie vom 20. August 1992 - 1 StR 511/92 - stehen nicht entgegen. - BGH, 25.09.1992 - 2 StR 323/92
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Frage des Vorliegens der besonderen Schwere …
Die Frage, ob bei einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten "besondere Schwere der Schuld" im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu bejahen oder zu verneinen ist, unterliegt jedenfalls in solchen Fällen, in denen das tatrichterliche Urteil vor dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88 und 2 BvR 78/89, abgedruckt in EuGRZ 1992, 225 ff., ergangen ist, nicht der revisionsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschluß des Senats vom 31. Juli 1992 - 2 StR 320/92 und Beschluß des 1. Strafsenats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92).
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