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Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1992 - 1 StR 461/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11252
BGH, 06.08.1992 - 1 StR 461/92 (https://dejure.org/1992,11252)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1992 - 1 StR 461/92 (https://dejure.org/1992,11252)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1992 - 1 StR 461/92 (https://dejure.org/1992,11252)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung besonderer verfahrensrechtlicher Anforderungen hinsichtlich der Feststellung einer besonders schweren Schuld

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 06.08.1992 - 1 StR 461/92
    Da das angefochtene Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88 und 2 BvR 78/89 - (EuGRZ 1992, 225) ergangen ist, unterlag es nicht den dort für die Feststellung der besonders schweren Schuld (§ 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 530/92

    Anforderungen an die Festellung der besonders schweren Schuld - Berücksichtigung …

    Nach Meinung des Senats unterliegen tatrichterliche Urteile, die vor der o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen sind, nicht den in dieser Entscheidung für die Feststellung der besonders schweren Schuld (§ 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH, Beschl. vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 2 StR 72/92, 306/92, 320/92).
  • BGH, 22.10.1992 - 4 StR 451/92

    Revisionsgericht - Fehlender Ausspruch - Schuld

    wie der 1. Strafsenat (Beschluß vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92) meint, ein vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (2 BvR 1041/88 und 2 BvR 78/89 = EuGRZ 1992, 225) ergangenes landgerichtliches Urteil nicht den dort für die Feststellung der besonders schweren Schuld aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen unterliegt, oder.
  • BGH, 12.11.1992 - 1 StR 607/92

    Verwerfung einer Revison als unbegründet

    Da das angefochtene Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (EuGRZ 1992, 225 = NJW 1992, 2947) ergangen ist, unterlag es nicht den dort für die Feststellung der besonders schweren Schuld (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen (Beschlüsse des Senats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92 - und vom 20. August 1992 - 1 StR 511/92).
  • BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92

    Verwerfung einer Revision - Feststellungen zum Vorliegen einer besonderen Schwere …

    Die Beschlüsse des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 1992 - 2 StR 320/92 - und des 1. Strafsenats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92 - sowie vom 20. August 1992 - 1 StR 511/92 - stehen nicht entgegen.
  • BGH, 25.09.1992 - 2 StR 323/92

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Frage des Vorliegens der besonderen Schwere …

    Die Frage, ob bei einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten "besondere Schwere der Schuld" im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu bejahen oder zu verneinen ist, unterliegt jedenfalls in solchen Fällen, in denen das tatrichterliche Urteil vor dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88 und 2 BvR 78/89, abgedruckt in EuGRZ 1992, 225 ff., ergangen ist, nicht der revisionsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschluß des Senats vom 31. Juli 1992 - 2 StR 320/92 und Beschluß des 1. Strafsenats vom 6. August 1992 - 1 StR 461/92).
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