Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1965 - 1 StR 464/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Mitwirkung bei der Durchführung von Massentötungen im Vernichtungslager Belzec/Polen - Mitwirkung an den Massentötungen als Gehilfe auch ohne Zuweisung eines festen Aufgaben- oder Befehlsbereichs
- junsv.nl
Mitwirkung an der Massentötung von Juden im KL Belzec durch Rampendienst sowie durch Beschaffung der für den Bau der Vernichtungsanlage benötigten Materialien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 21.01.1965 - 110 Ks 3/64
- BGH, 14.12.1965 - 1 StR 464/65
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51
Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen …
Auszug aus BGH, 14.12.1965 - 1 StR 464/65
Das reicht für die Beihilfe zum Mord aus; der Angeklagte selbst brauchte nicht heimtückisch oder grausam zu handeln (vgl. BGHSt 1, 370, 371 [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51]; 2, 251, 255) [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]. - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
Auszug aus BGH, 14.12.1965 - 1 StR 464/65
Das reicht für die Beihilfe zum Mord aus; der Angeklagte selbst brauchte nicht heimtückisch oder grausam zu handeln (vgl. BGHSt 1, 370, 371 [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51]; 2, 251, 255) [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]. - BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
Verurteilung eines Angeklagten wegen der Beteiligung an einer Ermordung von zehn …
Auszug aus BGH, 14.12.1965 - 1 StR 464/65
Kein Bedenken besteht ferner dagegen, daß das Schwurgericht mehrere selbständige Beihilfehandlungen zu nur einer Haupttat angenommen hat (BGH Urt. v 22. Januar 1963 - 1 StR 457/62 -).
- LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67
Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen …
Diese Erwägungen entsprechen den Grundsätzen der Rechtsprechung, wie sie in den Urteilen des BGH vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64-, S.18/19 , zitiert bei Hanack, JZ 1967, 330, vom 11.Dezember 1964 - 2 StR 121/64, S.7 und vor allem in dem vom 14.Dezember 1965 - 1 StR 464/65 -, S.4 zum Ausdruck kommen.Im einzelnen schliesst sich das Schwurgericht den hierzu in der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätzen an (vgl. insbesondere die Urteile vom 22.Januar 1952 - 1 StR 485/51 - = BGHSt 2, 251 ff., 258, vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - = BGHSt 3, 271 ff., 275 - 277, vom 29.März 1963 - 4 StR 500/62 - = BGHSt 18, 311, 312, vom 17.November 1964 - 5 StR 380/64 -, S.5 , vom 13.Januar 1965 - 2 StR 485/64 -, S.4 , vom 16.Februar 1965 - 5 StR 425/64 -, S.6 , teilweise zitiert bei Hanack, JZ 1967, 335 sowie vom 14.Dezember 1965 - 1 StR 464/65 -, zitiert bei Hanack, JZ 1967, 334.).
- LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66
Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …
Dieser setzt nicht voraus, dass die Angeklagten selbst aus niedrigen Beweggründen und grausam handelten (BGHSt 1, 370, 371; 2, 251, 252; BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 ; 1 StR 464/65 vom 14.12.1965 ). - LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69
Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem …
Darauf kommt es rechtlich aber auch nicht an, sondern es genügte, dass er - wie festgestellt - wusste, dass die zur Aussiedlung bestimmten Juden im Angesicht des nahen Todes schon in Lodz besondere seelische Qualen erlitten, dass letzteres darüber hinaus auch bei der massenweisen Vergasung in Kulmhof der Fall sein würde, und dass die Hauptverantwortlichen aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung mit beidem ebenso einverstanden waren, wie mit den die seelische Pein der Juden noch verstärkenden Einzeltötungen, die sich im Zuge der Aktion bereits im Ghetto ereigneten (in diesem Sinne BGH 4 StR 510/72 vom 20.03.1973 ; 4 StR 386/70 vom 04.03.1971 ; 1 StR 464/65 vom 14.12.1965 ). - LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68
Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im …
Darauf kommt es rechtlich aber auch nicht an, sondern es genügte, dass er - wie festgestellt - wusste, dass die zur Aussiedlung bestimmten jüdischen Menschen im Angesicht eines nahen Todes schon in Tarnow besondere seelische Qualen erlitten und dass die Hauptverantwortlichen aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung hiermit ebenso einverstanden waren wie mit den die seelische Pein der Juden noch verstärkenden Einzeltötungen, die sich im Zuge der Aktion bereits im Ghetto ereigneten (in diesem Sinne auch BGH in der vorliegenden Sache; ferner BGH 4 StR 386/70 vom 4.3.1971 ; 1 StR 464/65 vom 14.12.1965 und OGHSt. 1, 95, 103).
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