Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders …
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Darum ist ein Fortsetzungszusammenhang zwischen den Unterlassungen der rechtzeitigen Bilanzziehung für die Jahre 1959 und 1960 nicht möglich; denn bei Fahrlässigkeitstaten ist Fortsetzungszusammenhang ausgeschlossen (BGHSt 5, 371, 376 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; RGSt 73, 230, 231). - RG, 12.02.1934 - 3 D 1428/33
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Daraus ergibt sich zugleich der Vorsatz, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen (RG JW 1934, 1290). - BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63
Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) - …
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Für den Schuldspruch ist es ohne Bedeutung, daß die Bilanz für 1959 am 19. Mai 1960 nachgeholt worden ist, also im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung vorläge Im Gegensatz zur Regelung in § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO kann die unterbliebene Bilanzziehung nicht nachgeholt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1963 - 1 StR 391/63).
- BGH, 18.05.1955 - IV ZR 14/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Zahlungseinstellung liegt vor, wenn dieser Mangel an Zahlungsmitteln, der den Schuldner außerstande setzt, einen wesentlichen Teil seiner Schulden zu bezahlen, nach außen bekannt wird und die Gläubiger ernsthaft, aber erfolglos die Erfüllung dieser ihrer Forderungen verlangen (BGH LM § 30 KO Nr. 6; BGH WM 1955, 1468). - RG, 17.12.1901 - VII 386/01
Anfechtung im Konkurse.
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seine fälligen, Befriedigung verlangenden Schulden ganz oder zu einem nach der Verkehrsauffassung wesentlichen Teil nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich dauernd nicht mehr bezahlen kann; dazu genügt immer die Zahlungseinstellung (BGH LM § 30 KO Nr. 6; RGZ 50, 39, 41; 132, 281, 283; Baumbach-Hueck, GmbHGes. § 63 Anm. 1 A). - RG, 31.03.1931 - VII 518/30
Zum Begriff der Zahlungseinstellung.
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seine fälligen, Befriedigung verlangenden Schulden ganz oder zu einem nach der Verkehrsauffassung wesentlichen Teil nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich dauernd nicht mehr bezahlen kann; dazu genügt immer die Zahlungseinstellung (BGH LM § 30 KO Nr. 6; RGZ 50, 39, 41; 132, 281, 283; Baumbach-Hueck, GmbHGes. § 63 Anm. 1 A). - BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Nach ständiger Rechtsprechung (so BGH Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 745/53; RGSt 47, 311) ist eine Buchführung nicht schon dann unordentlich, wenn die Vermögensübersicht erschwert ist, sondern nur dann, wenn ein sachverständiger Dritter ohne Hilfe des Pflichtigen den erforderlichen Überblick nicht oder nur unter erheblichem Aufwand von Mühe und Zeit sich zu verschaffen vermag. - RG, 14.10.1924 - I 763/24
1. Zum äußeren und inneren Tatbestand des Vergehens des einfachen Bankrotts (§ …
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Fahrlässigkeit genügt für den inneren Tatbestand des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO (RGSt 58, 304, 305). - RG, 16.09.1913 - II 412/13
1. Unordentliche Führung von Handelsbüchern in § 240 Nr. 3 KO. 2. Genügt es zur …
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Nach ständiger Rechtsprechung (so BGH Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 745/53; RGSt 47, 311) ist eine Buchführung nicht schon dann unordentlich, wenn die Vermögensübersicht erschwert ist, sondern nur dann, wenn ein sachverständiger Dritter ohne Hilfe des Pflichtigen den erforderlichen Überblick nicht oder nur unter erheblichem Aufwand von Mühe und Zeit sich zu verschaffen vermag. - RG, 22.01.1925 - II 819/24
Kann in der fahrlässigen Versäumung anfeinander folgender Termine zur …
Auszug aus BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Auch die Annahme einer einheitlichen Fahrlässigkeitstat (vgl. RGSt 59, 53, 54) ist wegen des großen Zwischenraums zwischen den beiden Zeitpunkten der Handlungspflicht ausgeschlossen. - RG, 08.06.1939 - 5 D 204/39
Wer es zunächst fahrlässig und dann vorsätzlich unterläßt, ihm gehörende Devisen …
- BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Strafbarkeit wegen Konkursbetruges und wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge …
Die Strafkammer hat im Ergebnis zu Recht die Ansicht vertreten, der Anwendung des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO stehe nicht der Umstand entgegen, daß die Bilanzen, wegen deren verspäteter Aufstellung der Angeklagte verurteilt worden ist, im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung und Konkurseröffnung vorlagen (RGSt 39, 165 f; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1963 - 1 StR 391/63 - und vom 8. Dezember 1964 - 1 StR 476/64 -).
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