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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,7584
BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73 (https://dejure.org/1973,7584)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1973 - 1 StR 476/73 (https://dejure.org/1973,7584)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73 (https://dejure.org/1973,7584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung der vollstreckung der Freiheitsstrafe - Strafmilderung wegen des Bestehens einer unverschuldeten ausweglosen finanziellen Situation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71

    Voraussetzungen einer günstigen Sozialprognose

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73
    Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73
    Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -).
  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 444/70

    Die Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände in der Tat - Besondere …

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73
    Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -).
  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Entstehung der Tat aus einer emotionell …

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73
    Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Der Umstand, daß das bestehende Kontrollsystem "erhebliche Lücken und Mängel aufwies" (UA S. 42), kann im Rahmen der Strafzumessung den Angeklagten zugute kommen; er ist jedoch kein besonderer Umstand in der Tat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73).
  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74

    Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im …

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73 - die Revision des Angeklagten verworfen und auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil insoweit aufgehoben, als die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
  • BGH, 19.03.1974 - 1 StR 573/73

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund Änderung des § 174 Strafgesetzbuch (StGB) …

    Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; 25, 142, 144; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 - und vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73).
  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines …

    Die Vorschrift soll insbesondere der Berücksichtigung einer Konfliktslage oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73).
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