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Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.1988

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11067
BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88 (https://dejure.org/1988,11067)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1988 - 1 StR 476/88 (https://dejure.org/1988,11067)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1988 - 1 StR 476/88 (https://dejure.org/1988,11067)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versterben eines Kindes an den Kopfverletzungen, die ihm von der Mutter beigebracht wurden - Nachweis der Mitwirkung des Vaters an den zum Tod führenden Misshandlungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88
    Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20; BGH NStZ 1983, 277, 278; 1984, 180).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145;… Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 264 Rdn. 2).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88
    Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20; BGH NStZ 1983, 277, 278; 1984, 180).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88
    Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20; BGH NStZ 1983, 277, 278; 1984, 180).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter …

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88
    Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20; BGH NStZ 1983, 277, 278; 1984, 180).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145;… Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 264 Rdn. 2).
  • BGH, 13.10.1961 - 4 StR 349/61
    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 476/88
    Ein in diesem Zusammenhang begangenes Tötungsdelikt stünde dazu in Tateinheit (vgl. BGH NJW 1962, 115).
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   BGH, 03.11.1988 - 1 StR 476/88   

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BGH, Entscheidung vom 03. November 1988 - 1 StR 476/88 (https://dejure.org/1988,6909)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.06.1998 - 3 Ss 1/98

    Sachrüge, Sprungrevision, Begriff der Tat

    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (BGHR, StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 2, Urteil vom 03.11.1988 - 1 StR 476/88 - m.w.N.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 79; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5).
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