Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2015 - 1 StR 477/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Adhäsionsverfahren: Tenor bei einem Grundurteil
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 406 StPO
Adhäsionsverfahren: Tenor bei einem Grundurteil - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Aussprache des Absehens von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag bei einem Grund- oder Teilurteil im Tenor
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Aussprache des Absehens von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag bei einem Grund- oder Teilurteil im Tenor - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 23.06.2015 - 18 KLs 27 Js 81068/12
- BGH, 15.10.2015 - 1 StR 477/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 197
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.11.2014 - 1 StR 432/14
Ausspruch des Absehens von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Tenor …
Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 1 StR 477/15
Auch bei einem Grund- oder Teilurteil ist im Tenor auszusprechen, dass im Übrigen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 432/14;… Meyer-Goßner/ Schmitt, 58. Aufl., § 406 Rn. 13a mwN;… LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 406 Rn. 9 f.).
- BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr: …
Darüber hinaus ist, soweit das Landgericht dem durch den Adhäsionskläger geltend gemachten Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfalls nur dem Grunde nach stattgegeben hat, von einer Entscheidung über den Betrag abzusehen, da der Adhäsionskläger insoweit - weitergehend - ein Leistungsurteil begehrt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2015 - 1 StR 477/15, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 2; vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270, 271). - BGH, 01.09.2020 - 5 StR 222/20
Änderung der Adhäsionsentscheidung
Deshalb war im Hinblick auf § 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO auszusprechen, dass im Übrigen von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 3 StR 470/14; Beschlüsse, vom 8. August 2014 - 3 StR 276/14 und vom 15. Oktober 2015 - 1 StR 477/15). - BGH, 17.10.2018 - 2 StR 357/18
Zahlung von Prozesszinsen auf das zuerkannte Schmerzensgeld des Geschädigten erst …
Da das Landgericht dem von der Nebenklägerin geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch nur dem Grunde nach stattgegeben hat, hätte das teilweise Absehen von der Entscheidung im Hinblick auf § 406 Abs. 5 Satz 2 StPO ausdrücklich tenoriert werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 StR 477/15, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 2;… Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1). - BayObLG, 11.10.2023 - 207 StRR 306/23
Keine Feststellung der weiteren Ersatzpflicht im Adhäsionsverfahren neben einem …
Rn. 4 Da vom Nebenkläger jedoch hinsichtlich des Schmerzensgeldes ein Leistungsurteil begehrt worden war, aber nur ein Grundurteil ergangen ist, hat das Landgericht der Sache nach im Übrigen von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO abgesehen, was auch im Tenor zum Ausdruck kommen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2015, 1 StR 477/15, zitiert nach juris); diesen Ausspruch holt der Senat daher nach.
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