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| BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53 |
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- RG, 18.01.1932 - II 1359/31
1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens" …
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Erforderlich ist vielmehr der bestimmte Wille, die Gläubiger zu benachteiligen (RGSt 24, 255; 39, 136; 66, 88, 90; BGH 4 StR 202/51 vom 10. August 1951).Soweit die Entscheidung RGSt 66, 88 (90) in dem letzten Punkte - im Gegensatz zu der angeführten älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts - eine abweichende Auffassung vertritt, ist ihr nicht zu folgen; denn sicher vorausgesehene Folgen des Handelns sind notwendig von dem bestimmten Willen des Handelnden umfasst, auch wenn er sie nicht geradezu anstrebt.
- RG, 07.05.1928 - III 171/28
Kann auch ohne rechtswirksame Veräußerung schon in der Erwirkung der …
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Solche können nicht nur durch räumliche Entfernung, sondern auch durch rechtsgeschäftliche Veräusserung beiseite geschafft werden, jedenfall dann, wenn wie hier kein entsprechender Gegenwert in das Vermögen des Schuldners gelangt (vgl. RGSt 62, 152, 277; 64, 139).Gegen diese Ausführungen bestehen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken (vgl. RGSt 61, 107; 62, 152).
- BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Das gilt aber nicht im Falle des hier angewandten § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO, wie der Wortlaut dieser Vorschrift unzweifelhaft ergibt (…RG a.a.O.; BGH 1 StR 671/51 vom 8. Januar 1952).
- BGH, 10.08.1951 - 4 StR 202/51
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Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Erforderlich ist vielmehr der bestimmte Wille, die Gläubiger zu benachteiligen (RGSt 24, 255; 39, 136; 66, 88, 90; BGH 4 StR 202/51 vom 10. August 1951). - BGH, 22.09.1953 - 1 StR 341/53
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Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Für § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO ist zwar in der Rechtsprechung angenommen worden, dass die dort unter Strafe gestellten Handlungen auch an Handelsbüchern begangen werden können, die ein Schuldner, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, tatsächlich führt (RGSt 42, 284; Urteil des Senats vom 22. September 1953 1 StR 341/53). - RG, 22.09.1893 - 2356/93
Genügt zu der im § 211 K.O. erforderten "Absicht" das Bewußtsein des Schuldners …
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Erforderlich ist vielmehr der bestimmte Wille, die Gläubiger zu benachteiligen (RGSt 24, 255; 39, 136; 66, 88, 90; BGH 4 StR 202/51 vom 10. August 1951). - RG, 18.01.1889 - 3168/88
95. Ist ein Banunternehmer zur Führung von Handelsbüchern gesetzlich …
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Bauunternehmer pflegen Waren, nämlich Baustoffe, zwar anzuschaffen, aber nicht um sie als Waren, also als bewegliche Sachen weiterzuveräussern, wie dies in der angeführten Bestimmung vorausgesetzt wird; ihre Vertragspflicht ist vielmehr die Herstellung eines Bauwerks, also einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292; Urteil des Senats vom 13. Mai 1952 - 1 StR 823/51). - RG, 21.12.1926 - I 433/26
1. Kann in der Veräußerung eines Grundstücks ein Beiseiteschaffen im Sinne des § …
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Gegen diese Ausführungen bestehen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken (vgl. RGSt 61, 107; 62, 152). - RG, 31.01.1919 - IV 1168/18
1. Ist der vom Gesamtstaatsministerium in Meiningen am 15. November 1918 (Mein. …
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Bauunternehmer pflegen Waren, nämlich Baustoffe, zwar anzuschaffen, aber nicht um sie als Waren, also als bewegliche Sachen weiterzuveräussern, wie dies in der angeführten Bestimmung vorausgesetzt wird; ihre Vertragspflicht ist vielmehr die Herstellung eines Bauwerks, also einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292; Urteil des Senats vom 13. Mai 1952 - 1 StR 823/51). - RG, 30.03.1909 - V 86/09
1. Ist, wenn die auf § 239 Nr. 4 K.O. sich beziehende Hauptfrage bis auf die …
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Für § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO ist zwar in der Rechtsprechung angenommen worden, dass die dort unter Strafe gestellten Handlungen auch an Handelsbüchern begangen werden können, die ein Schuldner, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, tatsächlich führt (RGSt 42, 284; Urteil des Senats vom 22. September 1953 1 StR 341/53). - RG, 26.10.1900 - 2896/00
Kann ein Zimmermeister, dessen gewerbliche Thätigkeit hauptsächlich darin …
- BGH, 13.05.1952 - 1 StR 823/51
- BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51
Revision i.F.e. Meineids wegen Zusammenfassung sämtlichen Straftaten eines …
- RG, 21.09.1906 - IV 1077/06
1. Ablehnung des Antrags, "in die Hauptfrage die Tatbestandsmerkmale eines …
- RG, 17.03.1882 - 387/82
1. Ist ideale Konkurrenz zwischen §§. 209 Ziff. 1 und 211 K.O. möglich und unter …
- RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34
1. Darf neben Einzelstrafen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt …
- BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61
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Diese Veräußerung erfüllt das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens, weil durch die Veränderung der rechtlichen Lage der veräußerten Gegenstände den Gläubigern ein Zugriff auf sie unmöglich gemacht wurde (BGH Urt. v. 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53 im Anschluß an RGSt 62, 152, 277 und 64, 139).Er liegt sowohl vor, wenn der Wille des Täters auf die Benachteiligung unmittelbar abzielt, als auch dann, wenn dieser Erfolg nur als notwendiges Ergebnis der Handlungen vorausgesehen wird (BGH Urt. v. 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53 im Anschluß an RGSt 24, 255; 39, 136; 66, 88, 90;… BGH Urt. v. 10. August 1951 - 4 StR 202/51 = LM § 239 KO Nr. 2;… ferner BGH Urt. v. 23. November 1954 - 1 StR 262/54, v. 5. Juni 1956 ... 1 StR 89/56 = GA 1956, 348 und v. 19. Juni 1956 - 1 StR 199/56).
Der Gläubigerbenachteiligungsabsicht steht es nicht im Wege, daß der Angeklagte möglicherweise auch gehandelt hat, um später die Gläugiger der GmbH P. im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gleichmäßig und bestmöglich zu befriedigen; denn die Gläubigerbenachteiligungsabsicht braucht weder der Endzweck noch der einzige Zweck seines Handelns zu sein (RG JW 1934, 1290 und 1500;… BGH Urt. v. 10. August 1951 -4 StR 202/51 = LM § 239 KO Nr. 2; Urt. v. 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53).
Daß Vermögensstücke nicht nur durch räumliche Entfernung, sondern auch durch rechtsgeschäftliche Veräußerungen beiseite geschafft werden können, ist anerkannt (BGH Urt. v. 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53 im Anschluß an RGSt 62, 152, 277 und 64, 139).
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers …
Eine solche Absicht, d.h. der bestimmte auf diesen Erfolg gerichtete Wille (vgl. RG JW 1938, 2005; BGH Urteile vom 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53 - und vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 254/57) liegt nur vor, wenn der Täter die Konkursgläubiger in ihrer Gesamtheit schädigen will, nämlich durch Schmälerung der Masse, die dazu dienen soll, alle Beteiligten gemeinschaftlich zu befriedigen. - BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …
Diese rechtliche Erschwerung kann, besonders wenn nicht bekannt ist, daß es sich um eine Tochtergesellschaft des Gemeinschuldners handelt, das Merkmal des Beiseiteschaffens nach der äußeren und, bei entsprechendem Vorsatz des Schuldners (vgl RGSt 62, 277, 278), auch nach der inneren Tatseite erfüllen (vgl RGSt 64, 138, 140; 66, 131; RG JW 1934, 1500 Nr. 18; BGH 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953; 2 StR 447/53 vom 5. Oktober 1954).
- BGH, 05.06.1956 - 1 StR 89/56
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Die Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 239 Abs. 1 KO liegt nicht schon in der Vorstellung des Schuldners, es werde möglicherweise eine Benachteiligung seiner Gläubiger eintreten; dazu gehört vielmehr der bestimmte Wille, die Gläubiger zu benachteiligen, und demnach wenn schon nicht ein ausgesprochenes Streben nach diesem Erfolg, so doch die Voraussicht der Benachteiligung als einer sicheren Folge seines Handelns (BGH 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953 und 283/53 vom 5. Mai 1954). - BGH, 16.11.1965 - 1 StR 364/65
Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts - Strafbarkeit wegen Untreue - …
Es genügt vielmehr der auf die Benachteiligung gerichtete bestimmte Wille, der auch dann gegeben ist, wenn der Täter die Benachteiligung als sichere Folge seines Handelns voraussieht (RGSt 24, 255; 39, 136; BGH LM Nr. 2 zu KO § 239; BGH Urteil vom 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53). - BGH, 15.12.1954 - 1 StR 178/53
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Für Bauunternehmer besteht keine Buchführungspflicht gemäss § 1 Abs. 2 HGB (BGSt 33, 419; 52, 292; BGH Urt 1 StR 671/51 vom 8. Januar 1952; 1 StR 823/51 vom 13. Mai 1952; 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953;… Ölshausen 11. Aufl. Anm. 23 f zu § 239 KO: siehe hierzu auch Würdinger in RGR Komm. zum HGB Anm. 26 a zu § 1; Hefermehl Anm. 34 zu § 1 HGB; Baumbach-Duden Anm. 3 C zu § 1 HGB). - BGH, 22.10.1957 - 5 StR 314/57
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Er muß die Benachteiligung der Gläubiger aber als sichere - nicht nur mögliche - Folge vorausgesehen haben (vgl. das unveröffentlichte Urteil des BGH - 1 StR 477/53 - vom 8. Dezember 1953, mitgeteilt von Mathieu GA 1954, 230 Anm. 53). - BGH, 06.07.1956 - 2 StR 188/56
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Die Absicht der Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 239 KO bedeutet aber den unbedingten Vorsatz; der Schuldner muß sich den Nachteil als die sichere Folge seines Handelns vorstellen und sie wollen (RG JW 1935, 1495; BGH 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953; 5 StR 370/53 vom 4. Mai 1954; 4 StR 384/53 vom 22. Oktober 1953).
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