Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1953 - 1 StR 478/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 06.02.1923 - I 21/23
Zum Begriff der Fahrlässigkeit in den Fällen des § 163 StGB.
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - 1 StR 478/52
Diese Schuldform ist gegeben, wenn der Schwörende es unterlassen hat, tatsächliche Anhaltspunkte, die ihm zu Gebote standen, zu benutzen (RGSt 42, 236; 57, 234). - RG, 17.04.1928 - I 70/28
1. Zum Begriff des fahrlässigen Falscheides. 2. Besteht für eine Partei, der …
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - 1 StR 478/52
Der Sachverhalt bietet keinen Anlass, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der Angeklagte verpflichtet war, sich durch Erkundigungen auf seine bevorstehende eidliche Parteivernehmung vorzubereiten, und ob in dem Unterlassen eine Fahrlässigkeit gefunden werden kann (vgl. für den früheren Parteieid RGSt 62, 126). - RG, 08.03.1909 - I 52/09
Kann wegen fahrlässiger Verletzung der Eidespflicht verurteilt werden, wer …
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - 1 StR 478/52
Diese Schuldform ist gegeben, wenn der Schwörende es unterlassen hat, tatsächliche Anhaltspunkte, die ihm zu Gebote standen, zu benutzen (RGSt 42, 236; 57, 234).
- BGH, 21.06.1955 - 1 StR 193/55
Rechtsmittel
Die in der beschworenen Falschaussage gleichzeitig liegende fahrlässige Eidesverletzung hat im Schuldspruch mit Recht keinen Ausdruck gefunden (RGSt 60, 58; BGH 4 StR 330/51vom 15. November 1951, 1 StR 437/52 vom 2. Dezember 1952 und 1 StR 478/52 vom 27. Februar 1953).
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