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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,5381
BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59 (https://dejure.org/1959,5381)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1959 - 1 StR 478/59 (https://dejure.org/1959,5381)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1959 - 1 StR 478/59 (https://dejure.org/1959,5381)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 75, 46; 76, 125; BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952) liegt beim Zeichnen mit fremdem Namen nur dann keine fälschliche Anfertigung einer Urkunde vor, wenn der Unterzeichner zur Vertretung des Namensträgers befugt ist und ihn vertreten will und wenn auch der Namensträger sich in der Unterschrift vertreten lassen will.

    Als Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB kommt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 64, 433, 435; BGHSt 6, 115, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952) nur das in Betracht, was nach der Absicht des Täters aus dem Vermögen des Betroffenen in sein eigenes Vermögen übergehen sollte (Grundsatz der sog. Stoffgleichheit).

  • RG, 31.05.1894 - 1406/94

    Ärztlicher operativer Eingriff ohne Einwilligung des Patienten ist rechtswidrige …

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Im übrigen trifft es auch nicht zu, daß die fünf Flüchtlinge, wie die Revision für "das Handeln des Beschwerdeführers mit dem mutmaßlichen Willen" der Betroffenen ins Feld führt, durch die Weiterleitungsanträge restlos von allen ihren Verpflichtungen zu Lasten des Bauherrn entbunden worden seien (siehe hierzu S. 26 UA); es kann daher keine Rede von einer "klassischen Anwendbarkeit" der Grundsätze sein, die das Reichsgericht in den Entscheidungen RGSt 25, 375, 382 und 61, 242, 256 für den Fall eines operativen Eingriffs oder einer gebotenen ärztlichen Schwangerschaftsunterbrechung über die Gleichsetzung des mutmaßlichen mit dem wirklichen Willen der betroffenen Person entwickelt hat.
  • RG, 11.03.1927 - I 105/26

    I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F. …

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Im übrigen trifft es auch nicht zu, daß die fünf Flüchtlinge, wie die Revision für "das Handeln des Beschwerdeführers mit dem mutmaßlichen Willen" der Betroffenen ins Feld führt, durch die Weiterleitungsanträge restlos von allen ihren Verpflichtungen zu Lasten des Bauherrn entbunden worden seien (siehe hierzu S. 26 UA); es kann daher keine Rede von einer "klassischen Anwendbarkeit" der Grundsätze sein, die das Reichsgericht in den Entscheidungen RGSt 25, 375, 382 und 61, 242, 256 für den Fall eines operativen Eingriffs oder einer gebotenen ärztlichen Schwangerschaftsunterbrechung über die Gleichsetzung des mutmaßlichen mit dem wirklichen Willen der betroffenen Person entwickelt hat.
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Nach der Rechtsprechung (u.a. BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51] liegt in solchen Fällen vollendeter Betrug nur dann vor, wenn der Anspruch des Gläubigers im Zeitpunkt der ihm gegenüber verübten Täuschung des Schuldners noch ganz oder wenigstens teilweise durchsetzbar war, später aber nicht mehr.
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Als Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB kommt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 64, 433, 435; BGHSt 6, 115, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952) nur das in Betracht, was nach der Absicht des Täters aus dem Vermögen des Betroffenen in sein eigenes Vermögen übergehen sollte (Grundsatz der sog. Stoffgleichheit).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Einmal lassen sie sich, soweit sie das "ursprüngliche Leugnen" des Beschwerdeführers betreffen, so verstehen, als ob die Strafkammer rechtsirrig (u.a. BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; BGH NJW 1955, 1158 Nr. 15 und NJW 1956, 1164 Nr. 19) in dem Leugnen schon für sich allein einen ausreichenden Grund für die Nichtanrechnung gefunden hat.
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Einmal lassen sie sich, soweit sie das "ursprüngliche Leugnen" des Beschwerdeführers betreffen, so verstehen, als ob die Strafkammer rechtsirrig (u.a. BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; BGH NJW 1955, 1158 Nr. 15 und NJW 1956, 1164 Nr. 19) in dem Leugnen schon für sich allein einen ausreichenden Grund für die Nichtanrechnung gefunden hat.
  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    L." und des Beschwerdeführers minderwertigen Gegenforderungen des Ausgleichsfonds oder der Sparkasse, weil diese gegebenenfalls hätten erhebliche Kosten aufwenden und lange Zeit warten müssen, um im Wege der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks zu ihrem Geld zu kommen (vgl. RGSt 74, 129).
  • RG, 09.12.1940 - 2 D 355/40

    1. Beim Zeichnen mit fremdem Namen liegt kein fälschliches Anfertigen einer …

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 75, 46; 76, 125; BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952) liegt beim Zeichnen mit fremdem Namen nur dann keine fälschliche Anfertigung einer Urkunde vor, wenn der Unterzeichner zur Vertretung des Namensträgers befugt ist und ihn vertreten will und wenn auch der Namensträger sich in der Unterschrift vertreten lassen will.
  • BGH, 05.06.1956 - 1 StR 89/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
    Dies wäre, wie im übrigen wohl schon auf Grund des bewußt wahrheitswidrigen Inhalts des Schreibens vom 30. November 1954 und des damit verfolgten Zwecks anzunehmen ist, der Fall, wenn Lotz seine aussichtslose eigene Vermögenslage, wie auch die ebenso aussichtslose Vermögenslage der erwähnten beiden Firmen im Zeitpunkt der Täuschung unzutreffend noch so beurteilte, daß die Stadtwerke bei sofortigem Zugriff wenigstens zum Teil noch Befriedigung würden erlangen können (u.a. BGHSt 1 StR 531/55 vom 10. April 1956 und 1 StR 89/56 vom 5. Juni 1956).
  • BGH, 16.03.1954 - 1 StR 55/54
  • BGH, 03.05.1956 - 3 StR 87/56
  • RG, 05.04.1937 - 2 D 887/36

    Darf die Untersuchungshaft auch dann angerechnet werden, wenn das Verfahren …

  • BGH, 10.04.1956 - 1 StR 531/55

    Rechtsmittel

  • RG, 07.10.1930 - II 463/30

    Muß die Absicht des Täters beim Betrug darauf gerichtet sein, den …

  • RG, 28.04.1942 - 4 C 91/42

    Beim Antrag auf Erteilung eines Bezugscheines ist die Vertretung als solche …

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

    hätte erhebliche Kosten aufwenden und lange Zeit warten müssen" um zu seinem Geld zu kommen (RGSt 74, 129; BGH Urt. vom 24. November 1959 - 1 StR 478/59; S. 6 -, vom 15. November 1960 - 1 StR 483/60; S. 4 und vom 15. Dezember 1961 - 1 StR 454/61; S. 17).
  • BGH, 27.11.1979 - 1 StR 643/79

    Pflicht zur Angabe der den vermeintlichen Verfahrensmangel begründenden Tatsachen …

    Anhaltspunkte dafür, daß die vom Angeklagten gegebenen Sicherheiten von den Vertragsparteien nicht als vollwertige Sicherung angesehen wurden oder daß die Sparkasse zur Realisierung der Grundschuld erhebliche Kosten und lange Zeit aufwenden mußte (BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 1 StR 478/59), ergeben sich aus den Urteilsgründen ebensowenig wie Feststellungen darüber, daß der Kredit während seiner Laufzeit ständig gefährdet gewesen sein soll (RGSt 74, 129; BGH, Urteil vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64) oder daß Umstände vorlagen, aus denen sich trotz der vorhandenen Sicherheiten eine Vermögensgefährdung der Sparkasse ergeben hätte.
  • BGH, 20.11.1973 - 1 StR 212/73

    Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches wegen eines Konkursvergehen - Vorliegen und …

    Das kann nur eine ausreichende, ohne nennenswerte Schwierigkeit verwertbare Sicherheit bewirken (BGHSt 15, 24, 27, 28; Urteile vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 397/58 - und vom 24. November 1959 - 1 StR 478/59).
  • BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61

    Verurteilung wegen Betrugs und Vergehens gegen das Rennwettgesetz und …

    Die Teppiche boten schon deshalb keine eine Vermögensbeschädigung ausschließende vollwertige Sicherheit für die wegen der Vermögensverhältnisse der Angeklagten minderwertigen Gegenforderungen der Geldgeber, weil sie sich, wie die Angeklagten wußten, nur unter Aufwand erheblicher Mühe und Kosten verwerten ließen und weil es lange dauerte, bis die Sicherungsnehmer dadurch wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederbekamen (RGSt 74, 129; BGH Urt. v. 24. November 1959 - 1 StR 478/59).
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