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| BGH, 09.11.1954 - 1 StR 481/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.03.1951 - 1 StR 44/50
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 1 StR 481/54
Dabei bedarf es keiner Stellungnahme zu dem Urteil des 3. Strafsenats vom 10. Dezember 1953 (BGHSt 5, 267), der auch bei Anwendung des § 51 Abs. 1 StGB unter Abweichung von dem erkennenden Senat (NJW 1951, 450 Nr. 23) die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Sicherungsmassnahme für zulässig hält. - BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 1 StR 481/54
Dabei bedarf es keiner Stellungnahme zu dem Urteil des 3. Strafsenats vom 10. Dezember 1953 (BGHSt 5, 267), der auch bei Anwendung des § 51 Abs. 1 StGB unter Abweichung von dem erkennenden Senat (NJW 1951, 450 Nr. 23) die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Sicherungsmassnahme für zulässig hält. - RG, 14.06.1937 - 2 D 234/37
1. Kann die Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt …
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 1 StR 481/54
Ist die Unterbringung gemäss § 42 b StGB auf Grund der Annahme erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit, die nicht die Schuld ausschliesst, sondern nur den Strafausspruch beeinflusst, angeordnet worden, so ist nach der ständigen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats die Beschränkung der Revision auf die Sicherungsmassnahme regelmässig zulässig (vgl. RGSt 71, 265, 266).
- BGH, 22.05.1962 - 1 StR 129/62
Rechtsmittel
Der wegen eines im Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit begangenen Vergehens verurteilte Angeklagte hat die Revision in zulässiger Weise auf die Anordnung seiner Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt beschränkt (RGSt 71, 265, 266; BGH Urt. v. 9. November 1954 - 1 StR 481/54). - BGH, 02.06.1961 - 5 StR 152/61
Rechtsmittel
Diese Beschränkung ist hier auch nach Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zulässig, weil die Strafkammer nur eine erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit des Beschwerdeführers angenommen hat, dabei aber die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB zweifelsfrei feststellt (1 StR 481/54 vom 9. November 1954). - BGH, 21.05.1958 - 2 StR 196/58
Rechtsmittel
Die Revision trägt insoweit auch selbst nichts vor (BGH 1 StR 481/54 Urteil vom 9. November 1954). - BGH, 08.03.1955 - 1 StR 752/54
Rechtsmittel
Die Beschränkung des Rechtsmittels auf diesen Punkt ist regelmäßig zulässig und begegnet im vorliegenden Falle keinen Bedenken, weil die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB, wie auch die Revision nicht in Zweifel zieht, einwandfrei festgestellt sind (RGSt 71, 265 f; BGH 5 StR 564/53vom 8. Dezember 1953, 1 StR 481/54 vom 9. November 1954).
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