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| BGH, 15.11.1960 - 1 StR 483/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung einer Täuschungshandlung - Bewertung von Schaden und Schadenshöhe beim Darlehensbetrug
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40
Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 1 StR 483/60
Maßgebend für Schaden und Schadenshöhe ist beim Darlehensbetrug nicht der Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehens, sondern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, also der Darlehenshingabe (RGSt 74, 129, 130). - RG, 10.11.1914 - V 484/14
1. Sind die Gesichtspunkte für die Bestimmung des Wertes einer Sache, von dem der …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 1 StR 483/60
Auf den sich hiernach ergebenden Schaden müßte sich auch der Vorsatz des Angeklagten erstrecken; er muß sich jedenfalls der Umstände bewußt gewesen sein, aus denen sich ein Vermögensschaden der getäuschten Darlehensgeber infolge ihrer Vermögesverfügung ergeben hat (RGSt 49, 21, 29). - RG, 05.01.1910 - III 731/09
Kann nach § 263 St.G.B.'s trotz vorhandener Zahlungsfähigkeit des Täters eine …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 1 StR 483/60
Daneben ist auch der etwa mangelnde Zahlungswille von Bedeutung (RGSt 43, 171).
- BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62
Rechtsmittel
hätte erhebliche Kosten aufwenden und lange Zeit warten müssen" um zu seinem Geld zu kommen (RGSt 74, 129;… BGH Urt. vom 24. November 1959 - 1 StR 478/59; S. 6 -, vom 15. November 1960 - 1 StR 483/60; S. 4 und vom 15. Dezember 1961 - 1 StR 454/61; S. 17).
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