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| BGH, 07.03.1972 - 1 StR 484/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verlesung der Anklageschrift als Grund für die Besorgnis der Befangenheit der Schöffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53
Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe …
Auszug aus BGH, 07.03.1972 - 1 StR 484/71
Es mag offen bleiben, wie zu entscheiden wäre, wenn die gesamte Anklageschrift einschließlich des Ermittlungsergebnisses verlesen worden wäre (hierzu BGHSt 5, 261, 262 [BGH 05.01.1954 - 1 StR 476/53]; vgl. auch RGSt 69, 120, 124 zur Aushändigung der Anklageschrift an Laienrichter). - RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34
Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen …
Auszug aus BGH, 07.03.1972 - 1 StR 484/71
Es mag offen bleiben, wie zu entscheiden wäre, wenn die gesamte Anklageschrift einschließlich des Ermittlungsergebnisses verlesen worden wäre (hierzu BGHSt 5, 261, 262 [BGH 05.01.1954 - 1 StR 476/53]; vgl. auch RGSt 69, 120, 124 zur Aushändigung der Anklageschrift an Laienrichter). - BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
Erfordernis einer Verlesung der als Beweismittel dienenden Urkunden - Fotokopien …
Auszug aus BGH, 07.03.1972 - 1 StR 484/71
Die bloße Verlesung des Anklage satzes , die das Gesetz vorschreibt, kann jedenfalls eine Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen, mag er auch sehr ausführlich gehalten und in direkter Rede gefaßt sein (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1971 - 1 StR 256/71).
- BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Der Senat kann - wie schon im Urteil vom 7. März 1972 (1 StR 484/71) - offenlassen, ob die Mitteilung der gesamten Anklageschrift in jedem Fall einen Verfahrensfehler darstellt (vgl. BGHSt 13, 73).
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