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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5513
BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55 (https://dejure.org/1956,5513)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1956 - 1 StR 485/55 (https://dejure.org/1956,5513)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1956 - 1 StR 485/55 (https://dejure.org/1956,5513)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Die Aufklärungsrügen, als solche mangels Angabe der Beweismittel unzulässig (BGHSt 2, 168), berühren sich mit der Sachbeschwerde und werden mit dieser behandelt.

    Die Verfahrensrügen sind, soweit überhaupt in zulässiger Weise erhoben (BGHSt 2, 168), offensichtlich unbegründet.

  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Da hiernach die Verwirklichung der Tatbestände beider Vergehen nicht in wenigstens einer Ausführungshandlung zusammentrifft (vgl BGHSt 7, 149, 151 f) [BGH 11.01.1955 - 5 StR 290/54], könnte die Rechtsansicht des Landgerichts gelten, wenn nicht die Beihilfe zur Urkundenfälschung, wie die Strafkammer mit Recht annimmt, tateinheitlich mit Vorteilsbeihilfe zur Steuerhehlerei (§§ 398, 396, 403 RAbgO) zusammenträfe.
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Über das inzwischen Verhandelte brauchte er, anders als im Falle des § 247 StPO, nicht unterrichtet zu werden (§ 231 Abs. 2 StPO; BGHSt 3, 187, 189) [BGH 02.10.1952 - 3 StR 83/52].
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Daher berührt es das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit nicht, wenn der Täter die strafbare Handlung später nicht wiederholt oder der erstrebte Erfolg ausbleibt oder sich nicht auf die erhoffte Dauer einstellt (BGHSt 1, 385 [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51]).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Denn da die Ausführung dieses (letztgenannten) Vergehens, wie nach dem festgestellten Sachverhalt außer Zweifel steht, schon mit der Falschbeurkundung der Zollquittungen begann, steht es seinerseits mit dieser Straftat (§ 348 StGB) in Tateinheit und stellt daher dieses Verhältnis auch zwischen den beiden anderen strafbaren Handlungen her, der Falschbeurkundung im Amt und der Beihilfe zur Urkundenfälschung (vgl BGHSt 1, 67).
  • BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Wie sie selbst nicht zu verkennen scheint, kann ihr die Behauptung nicht zum Erfolge verhelfen, daß das Landgericht nach der mündlichen Urteilsbegründung rechtsirrig davon ausgegangen sei, die Mindeststrafe für schwere Bestechlichkeit (§ 332 StGB) betrage 6 Monate Gefängnis; denn die maßgeblichen schriftlichen Urteilsgründe (BGH MDR 1951, 539 zu § 268 StPO) ergeben einen solchen Rechtsirrtum des Landgerichts nicht.
  • RG, 27.11.1923 - IV 398/23

    Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die …

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Dadurch erscheint die Frage der Gewerbsmäßigkeit mit der des Fortsetzungszusammenhangs (die übrigens nicht nur bei den Urkundenfälschungen, sondern auch bei der Vorteilsbeihilfe auftritt) hier so eng verknüpft, daß es - mögen die Fragen auch grundsätzlich verschieden sein (RGSt 58, 19) - näherer Darlegung bedurft hätte, warum die eine zu bejahen und die andere zu verneinen ist.
  • RG, 05.11.1925 - II 624/25

    Ist der Anstifter des Gehilfen im Verhältnis zur Haupttat sein Mitgehilfe? Geht …

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Die Anstiftung zur Beihilfe ist in der Regel als Beihilfe zur Haupttat anzusehen (RGSt 59, 396).
  • BGH, 28.10.1954 - 4 StR 321/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    Die Reichsabgabenordnung bezeichnet das Vergehen nach ihrem § 405 als Steuer hehlerei, auch soweit Zoll für die gehehlte Ware hinterzogen ist; es macht nach dem Gesetzeswortlaut keinen Unterschied, ob dies gewerbsmäßig geschehen ist (5 StR 424/53 vom 9. Februar 1954; 4 StR 321/54 vom 29. Oktober 1954; anders noch 4 StR 561/51 vom 6. November 1952).
  • RG, 03.12.1883 - 2516/83

    Unter welchen Voraussetzungen darf eine unterbrochene Hauptverhandlung in …

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
    In einem ausdrücklichen Beschluß brauchte das Landgericht eine dahingehende Feststellung nicht zu treffen (RGSt 9, 341).
  • BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1954 - 5 StR 424/53

    Rechtsmittel

  • RG, 23.03.1928 - I 1023/27

    1. Welche Rechtswirkung hat ein Beschluß, der wegen derselben Tat gleichzeitig …

  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50

    Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das …

  • BGH, 19.04.1955 - 2 StR 172/54
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 594/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1955 - 2 StR 323/54
  • RG, 23.05.1933 - I 478/33

    1. Ist beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der Niederschlagung die …

  • RG, 05.12.1938 - 2 D 471/38

    1. Wird die Hauptverhandlung nach der zweiten DurchfVO. z. StraffreiheitsG. 1938 …

  • RG, 29.01.1934 - 3 D 1312/33

    Wirkt, wenn mehrere Personen als Gesamtschuldner zu Wertersatz verurteilt worden …

  • BGH, 21.06.1951 - 3 StR 303/51

    Rechtsmittel

  • RG, 03.10.1919 - II 403/19

    Ist die Verfallerklärung nach § 5 BRVO. vom 3. Mai 1917 über die bei Behörden …

  • RG, 03.10.1919 - V 616/18

    Zur Anwendung des § 60 StGB. bei Geldstrafen.

  • BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56

    Rechtsmittel

    Die Verurteilung wegen versuchter Steuer hinterziehung und die wegen Einfuhrvergehens fällt weg; die eine aus dem unter II 1 erörterten Grunde, die andere, weil insoweit das Straffreiheitsgesetz 1949 eingreift; die Tat ist im Juni 1949, vor dem Straffreiheitsstichtag begangen; die Strafe übersteigt nicht die Strafgrenze des § 2 Abs. 1. Das rechtliche Zusammentreffen mit dem von der Vergünstigung nach jenem Gesetz ausgeschlossenen Steuervergehen hindert die Straffreiheit nicht (BGHSt 7, 305; 1 StR 485/55 vom 11.5.1956).
  • BGH, 13.01.1970 - 5 StR 294/69

    Fortsetzung einer Verhandlung trotz Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung an …

    Eine besondere Beratung und ein ausdrücklicher Beschluß hierüber waren nicht notwendig (so BGH 1 StR 485/55 vom 11. Mai 1956 S. 16 unter III, 1 a; 4 StR 364/67 vom 3. November 1967 S. 4 bis 5 unten unter 1, 1).
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