Rechtsprechung
| BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung der Blutalkoholkonzentration des Täters - Aufhebung eines Urteils wegen fehlerhafter Rückberechnung der Blutalkoholkonzentration - Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags oder Mordes oder wegen Vollrausches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59
Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat …
Auszug aus BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73
Dabei ist weiter zu berücksichtigen, daß in der Regel die von der Rechtsordnung geforderte Stärke des Hemmungsvermögens der Bedeutung der Rechtsgüter entspricht, deren Verletzung in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68 - vgl. auch BGHSt 14, 114, 116). - BGH, 13.11.1953 - 2 StR 398/53
Voraussetzungen für die Feststellung eines niedrigen Beweggrundes - …
Auszug aus BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73
Zwar kann die Begehung eines Tötungsdeliktes aus nichtigem Anlaß zur Annahme niedriger Beweggründe führen, wenn es im Rahmen der Würdigung der gesamten Tatumstände auch auf das Verhältnis zwischen dem Anlaß der Tat und dem gewollten Erfolg ankommt (BGH NJW 1954, 565;… BGH GA 1968, 53). - BGH, 28.06.1968 - 4 StR 226/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73
Dabei ist weiter zu berücksichtigen, daß in der Regel die von der Rechtsordnung geforderte Stärke des Hemmungsvermögens der Bedeutung der Rechtsgüter entspricht, deren Verletzung in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68 - vgl. auch BGHSt 14, 114, 116). - RG, 28.02.1933 - I 180/33
Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien …
Auszug aus BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73
Der neue Tatrichter wird unter Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen, gegebenenfalls einer eingehenderen psychiatrischen Untersuchung des Angeklagten, die Frage der Zurechnungsfähigkeit zu klären haben; dabei wird allerdings auch zu berücksichtigen sein, daß von der Selbstbeherrschung Betrunkener grundsätzlich viel verlangt werden muß, weil im Rausch vielfach - so wie im vorliegenden Falle - gerade persönlichkeitseigene, im Wesen des Täters begründete, durch den Alkoholgenuß geförderte Regungen wirksam werden (RGSt 67, 149, 150).
- BGH, 23.01.1980 - 3 StR 3/80
Rückrechnung des Blutalkoholgehalts auf der Grundlage einer dem Angeklagten erst …
Das Revisionsgericht kann daher nicht nachprüfen, ob das Landgericht zu diesem Wert rechtsfehlerfrei gekommen ist, Dabei ist zu bedenken, daß die bei den Blutproben festgestellten Blutalkoholwerte von nur 0, 11 und 0, 14 %o noch innerhalb der Fehlerbreite des Alkoholbestimmungsverfahrens liegen (…vgl. Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin 3. Aufl. S. 229, 244; BGH, Urt. vom 4. Dezember 1973 - 1 StR 489/73). - BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge - …
Die Strafkammer durfte dabei vor allem berücksichtigen, daß bei Prüfung der Frage, ob die freie Willensbestimmung des Täters durch alkoholbedingten Ausfall der Hemmungsfähigkeit gänzlich ausgeschlossen war, ein strenger Naßstab anzulegen ist, weil im Rausch ein höherer Grad von Selbstbeherrschung möglich ist und gefordert werden kann als bei Bewußtseinsstörungen organischen Ursprungs (RGSt 67, 149, 150; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1973 - 1 StR 489/73).
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