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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,9695
BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77 (https://dejure.org/1977,9695)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1977 - 1 StR 495/77 (https://dejure.org/1977,9695)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 (https://dejure.org/1977,9695)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 305/73

    Vorliegen eines Eingehungsbetruges bei Abschluss eines Kaufvertrages - Erleiden …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
    In Fällen der Täuschung über Faktoren, die den Verkehrswert mitbestimmen (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - OLG Koblenz VRS 46, 283, 286; Blei JA 1971, 505), erleidet der dadurch zum Kaufabschluß bewogene Kunde in der Regel einen Schaden nur dann, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs eine ausreichende Kompensation für seine Leistung nicht darstellt ( BGHSt 16, 220, 221; 16, 321, 325; BGH, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - LK a.a.O. Rdn. 140, 145).

    Sind bei Objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 325 /326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - LK a.a.O. Rdn. 146).

    Soweit er auf Faktoren beruht, die - wie es hier der Fall ist - in den Marktwert eingehen, kann, wenn die Leistung des Verkäufers als dem Kaufpreis gleichwertig angesehen wird, die Frage nur sein, ob der Käufer dennoch aus Gründen, die im Rahmen der subjektiven Schadenskomponente Berücksichtigung finden dürfen, geschädigt worden ist ( BGH, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 ).

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
    In Fällen der Täuschung über Faktoren, die den Verkehrswert mitbestimmen (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - OLG Koblenz VRS 46, 283, 286; Blei JA 1971, 505), erleidet der dadurch zum Kaufabschluß bewogene Kunde in der Regel einen Schaden nur dann, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs eine ausreichende Kompensation für seine Leistung nicht darstellt ( BGHSt 16, 220, 221; 16, 321, 325; BGH…, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - LK a.a.O. Rdn. 140, 145).

    Sind bei Objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 325 /326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH…, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - LK a.a.O. Rdn. 146).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
    In Fällen der Täuschung über Faktoren, die den Verkehrswert mitbestimmen (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - OLG Koblenz VRS 46, 283, 286; Blei JA 1971, 505), erleidet der dadurch zum Kaufabschluß bewogene Kunde in der Regel einen Schaden nur dann, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs eine ausreichende Kompensation für seine Leistung nicht darstellt ( BGHSt 16, 220, 221; 16, 321, 325; BGH…, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - LK a.a.O. Rdn. 140, 145).

    Sind bei Objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 325 /326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH…, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - LK a.a.O. Rdn. 146).

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
    Sind bei Objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 325 /326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH…, Beschl. vom 16. August 1973 - 4 StR 305/73 - LK a.a.O. Rdn. 146).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
    Die Rüge kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Angeklagte nicht dargelegt hat, daß er (obwohl ihm ein Verteidiger zur Seite stand und obwohl er in den mit verhandelten Berufungssachen in erster Instanz auf seine Verteidigungsmöglichkeiten hingewiesen worden war) an eine Aussagepflicht glaubte und dadurch veranlaßt wurde, zur Sache auszusagen (vgl. BGHSt 25, 325, 333 ).
  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
    Gegen eine Verletzung der Vorschrift des § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO spricht, daß umfangreiche Verfahren abschnittsweise verhandelt werden können ( BGHSt 10, 342 ).
  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 612/71

    Ausschluss des Eigentümers von der Sachherrschaft - Vermögensschaden auf Grund …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
    Es mag sein, daß die erforderliche Differenzierung und Konkretisierung auch im Urteil des Senats vom 8. Februar 1972 - 1 StR 612/71 - (bei Dallinger MDR 1972, 571) nicht genügend klar zum Ausdruck kommt.
  • RG, 30.01.1911 - III 830/10

    1. Abschnittsweise Verlesung des Eröffnungsbeschlusses. 2. Bis zu welchem …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
    Das Reichsgericht hat es nicht für rechtsfehlerhaft angesehen, daß unter bestimmten Voraussetzungen der Eröffnungsbeschluß stückweise verlesen wurde (RGSt 44, 312, 313).
  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78

    Begründung der Nichtvereidigung von Zeugen - Unwahre Angaben über die …

    In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Kunde nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistungen darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 140, 145).

    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325/326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK a.a.O. Rdn. 146).

    Die Unfalleigenschaft ist bei der Preisbemessung nicht berücksichtigt worden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - S. 10).

  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 634/78

    Täuschung des Käufers über die tatsächliche Betriebsleistung eines Kraftwagens - …

    Richtig ist zwar, daß bei der Frage, ob ein Vermögensschaden gegeben ist, der sog. individuelle Schadenseinschlag zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 16, 220, 222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325/326; 22, 88, 89; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 146).
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