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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2351
BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,2351)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1993 - 1 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,2351)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,2351)
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Wütender Hausierer

§§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen vorwerfbaren Alkoholmißbrauchs ist auch bei Mord möglich

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - Voraussetzungen für das Gutachten eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 183
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die …

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 f. [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH NStZ 1985, 357 f. mit Bezugnahme auf BGH…, Urt. vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; 1986, 114, 115;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24).

    Hat der Täter unter Alkoholeinwirkung gehandelt, so kann eine Milderung des Strafrahmens versagt werden, wenn er die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (st. Rspr., vgl. BGH MDR 1985, 947 = NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] sowie NStZ 1986, 114, 115).

  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund …

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 f. [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH NStZ 1985, 357 f. mit Bezugnahme auf BGH…, Urt. vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24).

    Hieraus ergibt sich zugleich, daß, soweit es um die besonders brutale Tatausführung geht, die Minderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht außer Betracht geblieben ist (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, 24 sowie BGH NStZ 1987, 321 f., 550).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Die Strafkammer hat erkannt, daß bei dieser Entscheidung besonderes Gewicht den versuchsbezogenen Umständen - wie Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie - zukommt (vgl. BGHSt 36, 1, 18) [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88].
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 f. [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH NStZ 1985, 357 f. mit Bezugnahme auf BGH…, Urt. vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; 1986, 114, 115;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 f. [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH NStZ 1985, 357 f. mit Bezugnahme auf BGH…, Urt. vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; 1986, 114, 115;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24).
  • BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86

    Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer …

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Handelt es sich - wie hier - um die Wahl zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen, müssen allerdings besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18).
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Hieraus ergibt sich zugleich, daß, soweit es um die besonders brutale Tatausführung geht, die Minderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht außer Betracht geblieben ist (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, 24 sowie BGH NStZ 1987, 321 f., 550).
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist …

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 f. [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH NStZ 1985, 357 f. mit Bezugnahme auf BGH…, Urt. vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; 1986, 114, 115;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24).
  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Der Täter kann aber auch mit solchen nach Ausmaß und Intensität noch nicht begangenen Taten rechnen, wenn sich die Bedeutung seiner Straftaten steigert, seine Delinquenz mithin gleichsam progressiv fortschreitet und damit deutlich wird, daß auch schwerere Ausgestaltungen bisher begangener Delikte nicht fernliegen (BGH MDR 1993, 886 = NJW 1993, 2544 f.).
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger …

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Handelt es sich - wie hier - um die Wahl zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen, müssen allerdings besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in …

  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im …

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit, …

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 485/86

    Vorraussetzungen für die Minderung einer Schuldfähigkeit

  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 369/90

    Gesamtwürdigung der Schuld des Einzelfalls durch Vergleich mit denkbaren …

  • BGH, 04.08.1983 - 1 StR 341/83

    Anforderungen an einen Ablehnungsbeschluss bezüglich der Beweisaufnahme

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 359/87

    Angemessene Verhängung der gesetzlichen Höchststrafe auf Grund unterlassener …

  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und …

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 20/84

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus Mordlust - Rüge der Ablehnung von …

  • LG Aurich, 16.03.1984 - 6 O 58/84
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes …

    Hat der Tatrichter in einem derartigen Fall die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, müssen besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGH NStZ-RR 2003, 136; BGH NStZ 1994, 183;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe; …

    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5, 10 ff.; BGH NStZ 1985, 357 f.; 1994, 183, 184).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des …

    Namentlich im Bereich des Beweisantragsrechts wird es von den Revisionsgerichten nicht hingenommen, wenn der Verteidiger ein durch den Ablauf der Hauptverhandlung, insbesondere aus der Begründung von Beschlüssen erkanntes Mißverständnis des Gerichts über einen Antrag nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen sucht, sondern es zunächst unbeanstandet läßt, um es dann zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge zu nehmen (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, Entscheidung 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212; BGH, Urteile vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 - und vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 - Maatz NStZ 1992, 513, 516 f.).
  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05

    Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung …

    Hat der Tatrichter die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, müssen besonders gravierende Erschwerungsgründe vorliegen, um die Schuldminderung so auszugleichen, dass von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGH NStZ 1994, 183; 2004, 619; NStZ-RR 2003, 136;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH NStZ 1994, 183, 184; vgl. hier das frühere Verhalten gegenüber dem Tatopfer - UA S. 7-10 - und die Ankündigung der Tötung - UA S. 10/11).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03
    Hat der Tatrichter in einem derartigen Fall die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, müssen besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGH NStZ-RR 2003, 136; BGH NStZ 1994, 183;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28).
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung - …

    Hat der Tatrichter in einem derartigen Fall die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, dann müssen besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (…BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 18; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93).
  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 315/99

    Darlegungsvoraussetzungen; Tötungsvorsatz; Tatentschluß; Versuch; Schluß vom …

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, kann die Strafrahmenverschiebung versagt werden, wenn der Täter bereits früher unter Alkoholeinwirkung Straftaten oder sonstige Rechtsbrüche begangen hatte und daher wußte oder hätte wissen können, daß er nach Genuß von Alkohol zu Ausschreitungen neigt (st. Rspr.; BGHSt 43, 66, 78; BGH NStZ 1994, 183, 184).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 710/95

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer versagten Strafrahmenverschiebung aufgrund …

    Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18, 25; BGH NStZ 1994, 183; BGH StV 1993, 355, 356).
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