Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2005 - 1 StR 501/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG a.F.; § 95 Abs. 1 Nr. Zuwanderungsgesetz
Verstoß gegen das Ausländergesetz (unrichtige Angaben; Anwendung auf Nichtdeutsche; Konkurrenz zu § 92a Abs. 4 Nr. 2 bzw. § 92b AuslG a.F.) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
AuslG § 92 Abs. 2 a.F.; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; AuslG § 92a Abs. 1; ; AuslG § 92a Abs. 2 a.F.; ; AuslG § 92a Abs. 4 Nr. 2; ; AuslG § 92b a.F.
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Beschränkung der Strafbarkeit auf Nichtdeutsche
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ws 10/04
Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit eines Deutschen bei fremdnützig unrichtigen …
Auszug aus BGH, 23.02.2005 - 1 StR 501/04
Eine Begrenzung dieser Strafvorschrift auf Nichtdeutsche ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch den weiteren Regelungen (vgl. für den gegenteiligen Fall insbes. § 92a Abs. 4 Satz 1 AuslG a.F. mit einer klaren Trennung zwischen Ausländern und Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft; ebenso zutreffend OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 376, 377).
- BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig
Demgegenüber kann im Hinblick auf die Verselbständigung der Schleusungstatbestände nicht ausschlaggebend sein, ob der Betroffene, wenn er nur nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG (§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG 1990) verurteilt würde, als Teilnehmer oder (auch) als Täter zu bestrafen wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 1 StR 501/04). - VG Freiburg, 12.03.2024 - 8 K 2785/23
Ablehnung eines humanitären Aufenthaltsrechts; Verurteilung des Ausländers zu 60 …
Es handelt sich daher um eine der wenigen aufenthaltsrechtlichen Strafvorschriften, die sowohl von Ausländern als auch von Nicht-Ausländern begangen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 StR 501/04 - juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 29.07.2004 - 3 Ws 10/04 - juris, Rn. 11; a.A. Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht, S. 153; siehe zur Auseinandersetzung mit dieser vereinzelt in der strafrechtlichen Literatur vertretenen Auffassung auch Lorenz, NStZ 2002, 640, 644).
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