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| BGH, 09.11.1971 - 1 StR 501/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beurteilung des Vorliegens von "mildernden Umständen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 1 StR 501/71
Läßt sich trotz Anwendung aller angemessenen Sorgfalt nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein Heranwachsender zur Zeit der Tat noch einem Jugendlichen gleichstand, ist Jugendstrafrecht anzuwenden (BGHSt 12, 116, 119) [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]. - BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 1 StR 501/71
Bei dieser Prüfung ist es nicht ausreichend - darin ist der Staatsanwaltschaft durchaus beizupflichten -, wenn lediglich auf einzelne strafmildernde Umstände abgestellt wird, sondern erforderlich ist eine Abwägung der wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände (BGHSt 8, 186, 189 [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55]; BGH NJW 1964, 261 Nr. 17). - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 1 StR 501/71
Zur Beurteilung, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; 1966, 894 Nr. 18). - BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 1 StR 501/71
Zur Beurteilung, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; 1966, 894 Nr. 18).
- BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73
Rechtfertigung der Annahme mildernder Umstände bei einer Strafzumessung - …
Wie sie zutreffend geltend macht, kommt es für die Annahme mildernder Umstände darauf an, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint; dabei sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, mögen es Umstände der Tat selbst sein oder solche, die, wenngleich sie außerhalb der Tat liegen, doch für die Wertung von Tat und Täter erheblich sein können (vgl. BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 501/71). - BGH, 19.06.1973 - 1 StR 179/73
Beurteilungsmaßstab von "mildernden Umständen" bei der Strafzumessung - …
Zur Beurteilung, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind - wie im Urteil des Senats vom 9. November 1971, 1 StR 501/71, ausgeführt - alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; 1966, 894 Nr. 18).
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