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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1951 - 1 StR 508/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1403
BGH, 20.11.1951 - 1 StR 508/51 (https://dejure.org/1951,1403)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1951 - 1 StR 508/51 (https://dejure.org/1951,1403)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1951 - 1 StR 508/51 (https://dejure.org/1951,1403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 88
  • NJW 1952, 598
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 123/58

    Rechtsmittel

    Außerdem muß der Zeuge ungefragt solche Tatsachen angeben, deren Erheblichkeit er für die Entscheidung erkennt (RGSt 57, 152; 76, 320; BGHSt 1, 22; 2, 90) [BGH 20.11.1951 - 1 StR 508/51].
  • BGH, 27.03.1958 - 4 StR 48/58

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs hat der Zeuge daher alles anzugeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang steht und für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist (BGHSt 1, 22; 2, 90 [BGH 20.11.1951 - 1 StR 508/51]; 3, 221, 223 [BGH 09.10.1952 - 4 StR 192/52]; 7, 129 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54]mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.01.1955 - 3 StR 527/54

    Rechtsmittel

    Eine zum Gegenstand der Vernehmung gehörende rechtserhebliche Tatsache darf die Partei auch dann nicht verschweigen, wenn sie nach ihr nicht ausdrücklich gefragt ist, sofern sie dieselbe als für die Entscheidung wesentlich erkennt (RGSt 57, 152; 76, 319; RG DR 1939, 1066 Nr. 3; BGHSt 1, 22; 2, 90) [BGH 20.11.1951 - 1 StR 508/51].
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