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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,99
BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52 (https://dejure.org/1953,99)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1953 - 1 StR 508/52 (https://dejure.org/1953,99)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1953 - 1 StR 508/52 (https://dejure.org/1953,99)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 5
  • NJW 1953, 1926
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (11)

  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines …

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts haben zahlreiche, sehr verschiedenartige Fälle zunächst zur Anerkennung des allgemeinen Satzes geführt, offensichtliche Mängel des Ausdrucks für das erkennbar Gewollte, offensichtliche Schreib- oder Fassungsfehler dürften berichtigt werden (z.B. RGSt 28, 81; 56, 233; 61, 388, RG HRR 1937 Nr. 910, vgl. auch BayObLG JW 1929 S 2750 Nr. 3).

    In einer älteren Entscheidung (RGSt 15, 271, aufgegeben in RGSt 61, 388) hatte das Reichsgericht sogar die ergänzende, selbständige Verkündung eines bei der Urteilsverkündung zunächst vergessenen, aber mitbeschlossenen Entscheidungsteils zum Nachteil des Angeklagten gebilligt.

    In der häufig angeführten, der Tragweite nach aber wenig beachteten Entscheidung RGSt 61, 388, 391 aus dem Jahre 1927 hat das Reichsgericht einen sachlich durchaus gleichliegenden Fall des Widerspruchs zwischen den mündlich verkündeten Urteilsteilen ebenso entschieden und es für zulässig erklärt, in die Formel durch Berichtigung den Ausspruch des Verlusts der bürgerlichen Ehrenrechte auf zwei Jahre einzufügen, weil die mündlich verkündeten Gründe, allen Beteiligten erkennbar, diesen Ausspruch enthielten.

  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    Der 5. Strafsenat (BGHSt 3, 245) hat eine Berichtigung, die zur Änderung des Schuldspruchs führt (Verurteilung nach § 174 statt nach § 176 StGB), als sachliche Änderung für unzulässig erklärt und dort nur die Berichtigung offensichtlicher Versehen, "die die Sache selbst nicht berühren", für angängig erklärt.
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    Der 3. Strafsenat (NJW 1953 S 155) hat nur einen Fall entschieden, in welchem der Tatrichter nach beendeter Verkündung des Urteils noch in der Hauptverhandlung nach erneuter Verständigung unter den Richtern eine Ermässigung der soeben verhängten Gesamtstrafe verkündet hatte; er erklärt aus diesem Anlaß, daß nur die Berichtigung offensichtlicher Schreibversehen oder ähnlicher Unrichtigkeiten zulässig sei.
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52

    Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender …

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    Der 2. Strafsenat lehnt in der Entscheidung BGHSt 2, 248 die Berücksichtigung einer Änderung des im angefochtenen Urteil dargestellten Sachverhalts ab, weil nur Schreibfehler und ähnliche Versehen berichtigt werden dürften.
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 148/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    In der neuen Hauptverhandlung ist die Strafkammer nach § 358 Abs. 1 StGB an die der früheren Aufhebung zugrundeliegende Ansicht des Oberlandesgerichts gebunden (BGH 3 StR 148/51 vom 27. September 1951, NJW 1951 S 970 Nr. 25).
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 466/51
    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    Der 1. Strafsenat hat sich bisher nur mit offensichtlichen Schreibfehlern in den Urteils gründen befaßt und die Berichtigung zugelassen, wenn der Fehler auch ohne sie ohne weiteres zu erkennen ist (1 StR 784/51 vom 6. Mai 1952), oder wenn die schriftlichen Urteilsgründe eine höhere Strafe als die in der Hauptverhandlung in Urteilsformel und gründen erwiesenermaßen verkündete anführen (1 StR 466/51 vom 6. November 1951).
  • RG, 23.12.1895 - 4864/95

    Sind Berichtigungen der Entscheidungsgründe nach Verkündung des Urteiles …

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts haben zahlreiche, sehr verschiedenartige Fälle zunächst zur Anerkennung des allgemeinen Satzes geführt, offensichtliche Mängel des Ausdrucks für das erkennbar Gewollte, offensichtliche Schreib- oder Fassungsfehler dürften berichtigt werden (z.B. RGSt 28, 81; 56, 233; 61, 388, RG HRR 1937 Nr. 910, vgl. auch BayObLG JW 1929 S 2750 Nr. 3).
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 784/51
    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    Der 1. Strafsenat hat sich bisher nur mit offensichtlichen Schreibfehlern in den Urteils gründen befaßt und die Berichtigung zugelassen, wenn der Fehler auch ohne sie ohne weiteres zu erkennen ist (1 StR 784/51 vom 6. Mai 1952), oder wenn die schriftlichen Urteilsgründe eine höhere Strafe als die in der Hauptverhandlung in Urteilsformel und gründen erwiesenermaßen verkündete anführen (1 StR 466/51 vom 6. November 1951).
  • RG, 22.01.1886 - 3417/85

    Darf das erkennende Gericht nach der Verkündung des Urteiles offensichtliche …

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    Gelegentlich enthält die frühere und gegenwärtige Rechtsprechung auch die Unterscheidung zwischen "nur formalen" und "sachlichen" Mängeln, von denen allein die ersteren berichtigt werden dürften (RGSt 13, 267; 28, 247, 250; 56, 233; RG HRR 1937 Nr. 910).
  • RG, 15.02.1887 - 268/67

    Darf ein aus Versehen nicht mitverkündeter Teil des beschlossenen Urteiles …

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
    In einer älteren Entscheidung (RGSt 15, 271, aufgegeben in RGSt 61, 388) hatte das Reichsgericht sogar die ergänzende, selbständige Verkündung eines bei der Urteilsverkündung zunächst vergessenen, aber mitbeschlossenen Entscheidungsteils zum Nachteil des Angeklagten gebilligt.
  • RG, 06.03.1896 - 20/96

    Ist es statthaft, ein verkündetes und den Parteien zugestelltes Strafurteil durch …

  • BGH, 09.08.1995 - 2 StR 385/95

    Betroffener eines Strafverfahrens - Falsche Personalien - Berichtigung des …

    Durch eine Berichtigung von Bestandteilen eines Strafurteils darf zwar der sachliche Gehalt des Urteils nicht verändert werden (vgl. BGHSt 5, 5, 7 f; 7, 75 f, 12, 374, 376 f; BGH NStZ 1991, 195;… BGHR StPO § 267 Berichtigung 1, 2; BGH, Beschl. v. 1. Dezember 1992 - 5 StR 467/92;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdn. 10;… Gollwitzer aaO. Rdn. 45 jeweils zu § 268 StPO).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …

    Aber auch dort, wo die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzweifelhafte Irrtümer der nachträglichen Berichtigung für zugänglich erachtet hat, weil für die Prozeßbeteiligten aus anderen Verfahrensvorgängen, beispielsweise der mündlichen Urteilsbegründung, die Divergenz zwischen erkennbar Gewolltem und mündlich oder schriftlich Formuliertem offenkundig war (vgl. BGH NJW 1953, 155 und NJW 1954, 730; BGHSt 5, 5; 12, 374; BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74 und Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80;… BGHR StPO § 267 Berichtigung 1), ist immer wieder betont worden, daß die Möglichkeit ausgeschlossen sein muß, daß sich hinter der "Berichtigung" in Wahrheit die sachliche Abänderung eines inhaltlich anders beschlossenen Urteils verbirgt (…so auch Hürxthal aaO;… Gollwitzer aaO Rdn. 45;… Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. § 267 Rdn. 39).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim …

    Entsprechend dieser Systematik ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkündung eine Einheit bildet; sie vermittelt den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit die Kenntnis, wie das Gericht entschieden und aus welchen Gründen es so erkannt hat; erst mit der abschließenden Mitteilung der Urteilsgründe ist die Verkündung beendet (vgl. BGHSt 5, 5, 9; 15, 263, 265; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1986, 520; KG JR 1992, 304; BayObLG MDR 1993, 892 f.).
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