Rechtsprechung
| BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafaussetzung zur Bewährung bei Entstehung der Tat aus einer emotionell überhitzten Atmosphäre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Die Anwendung des - dem Wortlaut nach mit § 23 Abs. 2 StGB übereinstimmenden - § 21 Abs. 2 JGG auf den vorliegenden, besonders gestalteten Fall läßt keinen Rechtsfehler erkennen; sie steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 24, 3).Wie der Senat schon zu § 23 Abs. 2 StGB entschieden hat, ist hierbei "namentlich", nicht aber ausschließlich an Konfliktstaten gedacht (BGHSt 24, 3, 5) [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; es sind auch - seltene - Ausnahmefalle anderer Art möglich.
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Sie stände nach den hierfür maßgebenden Gesichtspunkten (BGHSt 24, 40) der Strafaussetzung auch nicht entgegen. - BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Der Einwand der Revision, die Begründung des Urteils lasse jede Strafe für eine politisch motivierte Tat aussetzungswürdig erscheinen, geht daran vorbei, daß das Landgericht auf die im einzelnen dargelegten Besonderheiten von Tat und Tätern abgestellt hat (vgl. zur Strafaussetzung bei politischen Straftaten auch BGHSt 6, 186, 192) [BGH 08.01.1954 - 1 StR 260/53].
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Es kann dabei offen bleiben, ob im Bereich des Jugendstrafrechts noch weitergehende Möglichkeiten der Strafaussetzung gegeben sind, etwa mit Rücksicht auf den hier maßgeblichen Erziehungsgedanken (vgl. BGHSt 10, 233, 234 [BGH 07.03.1957 - 4 StR 552/56]; 15, 224 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]. - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Es kann dabei offen bleiben, ob im Bereich des Jugendstrafrechts noch weitergehende Möglichkeiten der Strafaussetzung gegeben sind, etwa mit Rücksicht auf den hier maßgeblichen Erziehungsgedanken (vgl. BGHSt 10, 233, 234 [BGH 07.03.1957 - 4 StR 552/56]; 15, 224 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]. - BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60
Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der …
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Es kann dabei offen bleiben, ob im Bereich des Jugendstrafrechts noch weitergehende Möglichkeiten der Strafaussetzung gegeben sind, etwa mit Rücksicht auf den hier maßgeblichen Erziehungsgedanken (vgl. BGHSt 10, 233, 234 [BGH 07.03.1957 - 4 StR 552/56]; 15, 224 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]. - BGH, 07.03.1957 - 4 StR 552/56
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Es kann dabei offen bleiben, ob im Bereich des Jugendstrafrechts noch weitergehende Möglichkeiten der Strafaussetzung gegeben sind, etwa mit Rücksicht auf den hier maßgeblichen Erziehungsgedanken (vgl. BGHSt 10, 233, 234 [BGH 07.03.1957 - 4 StR 552/56]; 15, 224 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]. - BGH, 23.03.1971 - 5 StR 73/71
Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls und wegen Diebstahls - Aussetzung …
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Jedoch gehören zur Tat auch die inneren Vorgänge in den Angeklagten bei der Tatausführung (BGH, Urteil vom 23. März 1971 - 5 StR 73/71).
- BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72
Aussetzung höherer Jugendstrafe
Rn. 6 3. Müssen nach allem auch nach § 21 Abs. 2 JGG besondere Umstände sowohl in der Tat als auch in der Persönlichkeit des Jugendlichen vorliegen (für § 23 Abs. 2 StGB vgl. hierzu vor allem BGHSt 24, 3), um die Aussetzung einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr zu rechtfertigen, so werden doch bei der Bewertung der als solche Umstände in Betracht zu ziehenden Faktoren bei einem Jugendlichen oft andere Maßstäbe anzulegen und Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein als bei einem Erwachsenen (vgl. auch BGH Urt. vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71, wo die Möglichkeit einer über die Grundsätze des § 23 Abs. 2 StGB hinausgehenden Strafaussetzung angedeutet, aber offengelassen wurde).Rn. 7 4. Einige der von der Jugendkammer festgestellten und als besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten gewerteten Besonderheiten, wie namentlich dessen Übermüdung und Gereiztheit sowie seine verminderte Zurechnungsfähigkeit durch den genossenen Alkohol, haben das Gesicht der Tat selbst wesentlich mitgeprägt, sind also auch als "Umstände in der Tat" anzusehen (…vgl. BGH Urt. vom 23. März 1971 - 5 StR 73/71; Urt. vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71).
- BGH, 23.10.1973 - 1 StR 378/73
Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und …
Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldanschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -).Zwar ist im Rahmen des § 21 Abs. 2 JGG auch zu prüfen, ob die Erziehung eines Jugendlichen zu einem rechtschaffenen Menschen besser durch die Strafvollstreckung oder durch ihre Aussetzung erreicht wird (BGHSt 10, 233, 234; BGH, Urteil vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -).
- BGH, 19.03.1974 - 1 StR 573/73
Einstellung eines Verfahrens auf Grund Änderung des § 174 Strafgesetzbuch (StGB) …
Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; 25, 142, 144; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 - und vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73). - BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73
Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung der vollstreckung der …
Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -).
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