Rechtsprechung
| BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Danach ist für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung, wenn auch kein länger erwogener Tatplan (BGHSt 2, 60), so doch jedenfalls der Umstand vorauszusetzen, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144).Hiernach hätte geprüft werden müssen, ob der Angeklagte etwa durch die festgestellte heftige Gemütsbewegung daran gehindert worden ist, die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers zu erkennen und ihre Ausnutzung in seine Vorstellung aufzunehmen (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 StR 233/72).
- BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56
Begriff der Heimtücke
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Danach ist für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung, wenn auch kein länger erwogener Tatplan (BGHSt 2, 60), so doch jedenfalls der Umstand vorauszusetzen, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144). - BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Danach ist für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung, wenn auch kein länger erwogener Tatplan (BGHSt 2, 60), so doch jedenfalls der Umstand vorauszusetzen, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144).
- BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Danach ist für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung, wenn auch kein länger erwogener Tatplan (BGHSt 2, 60), so doch jedenfalls der Umstand vorauszusetzen, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144). - BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Tatrichter im Falle abermaliger Zubilligung verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB 1975) vermeiden sollte, beschränkte Einsichtsfähigkeit und beschränktes Hemmungsvermögen nebeneinander anzunehmen (vgl. BGHSt 21, 27;… BGH GA 1968, 279; 1971, 365; BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 583/74). - BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67
Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des …
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Während die auf eine behauptete Verletzung von § 85 StPO gestützte Verfahrensrüge offensichtlich unbegründet ist (vgl. BGHSt 21, 227), hat die Sachbeschwerde Erfolg. - BGH, 20.01.1970 - 1 StR 594/69
Einschränkung des Einsichts- und Hemmungsvermögen des Angeklagten - Merkmal der …
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Auch der festgestellte starke Erregungszustand des Täters bei Tatbegehung (UA S. 8) schloß die Annahme des bedingten Vorsatzes nicht aus (Urteil des BGH vom 20. Januar 1970 - 1 StR 594/69). - BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
Unerreichbarkeit eines ausländischen Zeugen unter besonderer Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Zur Frage der zuständigen Strafkammer im Falle der Zurückverweisung an das Schwurgericht wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 14. Januar 1975 (1 StR 601/74) verwiesen. - BGH, 14.01.1969 - 1 StR 532/68
Mord aus krankhafter Eifersucht - Rüge mangelhafter Sachverhaltsaufklärung - …
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Im übrigen mag bemerkt werden, daß auch durch verminderte Einsicht oder vermindertes Hemmungsvermögen eine "allseitige Orientierung" und das bewußte Ausnützen einer hilflosen Lage des Opfers nicht unbedingt ausgeschlossen wird (BGH, Urteil vom 14. Januar 1969 - 1 StR 532/68). - BGH, 07.01.1975 - 1 StR 583/74
Fehlen der Einsicht in das Unrecht der Tat - Unstimmigkeiten im Urteil bezüglich …
Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Tatrichter im Falle abermaliger Zubilligung verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB 1975) vermeiden sollte, beschränkte Einsichtsfähigkeit und beschränktes Hemmungsvermögen nebeneinander anzunehmen (vgl. BGHSt 21, 27;… BGH GA 1968, 279; 1971, 365; BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 583/74). - BGH, 18.07.1972 - 1 StR 233/72
Inhalt einer Revisionsbegründung - Verminderte Zurechnungsfähigkeit auf Grund …
- BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden …
Der neue Tatrichter wird daher gegebenenfalls zu beachten haben, daß für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung zum inneren Tatbestand zu fordern ist, der Täter habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75). - BGH, 27.09.1977 - 1 StR 497/77
Angabe der die Revision begründenden Tatsachen - Erfordernis der Hinzuziehung …
Zur inneren Tatseite gehört, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern auch in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).Die Feststellung, daß die Angeklagte in einer heftigen Gemütsbewegung handelte, die ihre Steuerungsfähigkeit erheblich verminderte, steht der Annahme der Heimtücke nicht entgegen (BGHSt 11, 139; BGH, Urteil vom 14. Januar 1969 - 1 StR 532/68; vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).
- BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81
Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines …
Er muß den Sachverhalt auch in seiner Bedeutung für die hilflose Lage des Opfers erfaßt und bewußt ausgenutzt haben (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709, 710 und 1980, 792, 793; BGH NStZ 1981, 140; BGH Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 -, vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 426/78).
- BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77
Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung - …
Jedoch kann im Einzelfall eine hochgradige Erregung oder heftige Gemütsbewegung den Täter daran hindern, diese Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 - und vom 9. Februar 1977 -3 StR 382/76 -). - BGH, 30.10.1979 - 1 StR 575/79
Voraussetzungen für die Annahme eines versuchten Heimtückemordes
Doch können bei entsprechender Fallgestaltung solche Umstände den Täter auch an der Erkenntnis hindern, daß sein Opfel arg- und wehrlos ist oder daß er eine solche Situation ausnutzt (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 - und vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78). - BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79
Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Voraussetzungen für die …
Sie erforderten vielmehr eine Auseinandersetzung mit der Frage, zu welchen Vorstellungen der Täter angesichts einer möglicherweise vorhandenen Bewußtseinsseinengung noch in der Lage war (Urteil des BGH vom 18. März 1973 - 1 StR 53/75 -). - BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77
Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz - Tötungsvorsatz bei …
Auch ein beim Täter festgestellter starker Erregungszustand stände dann der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht entgegen (BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).
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