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| BGH, 19.12.1972 - 1 StR 533/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.10.1973 - 1 StR 448/73
Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit durch hohe Blutalkoholkonzentration bei …
Das Urteil geht damit von einem Grad der Alkoholbeeinflussung aus, der in aller Regel jedenfalls das Hemmungsvermögen des Täters beseitigt und damit zur Zurechnungsunfähigkeit führt (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteil vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72 - sowie Urteile vom 7. Juni 1962 - 2 StR 209/72 - und vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 533/72 - Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 51 Anm. 5, 8 mit weiteren Nachweisen).Sie können so geartet sein, daß sie ausnahmsweise die Anwendung des § 51 Abs. 1 StGB nicht rechtfertigen (BGH, Urteile vom 14. April 1970 - 1 StR 31/70 - und vom 28. April 1970 - 1 StR 49/70 - sowie Urteile vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 533/72 - und vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 -).
- BGH, 29.07.1975 - 1 StR 363/75
Strafbarkeit wegen räuberischen Diebstahls und Vergewaltigung - Anforderungen an …
Zwar liegt eine Blutalkoholkonzentration von 2, 83 %o noch unter der Grenze von 3 %o, von der ab erst im allgemeinen eine zur Schuldunfähigkeit trinkgewohnter Täter führende Alkoholbeeinflussung angenommen wird (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72, vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 533/72, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 23. Oktober 1973 - 1 StR 448/73 und vom 10. September 1974 - 1 StR 430/74; vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 51 Anm. 8 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 10.09.1974 - 1 StR 430/74
Klärung der Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ohne Sachverständigen - …
Denn auch eine Blutalkoholkonzentration von 2, 8 %o liegt noch unter der Grenze, von der ab erst im allgemeinen eine zur Zurechnungsunfähigkeit trinkgewohnter Täter führende Alkoholbeeinflussung angenommen wird (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72, vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 533/72, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 23. Oktober 1973 - 1 StR 448/73; vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 51 Anm. 8 mit weiteren Nachweisen).
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