Rechtsprechung
| BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen für das Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
Radfahrer - Zur Ursächlichkeit von verkehrswidrigem Verhalten für einen …
Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67
Unter diesen Umständen hätte der Tatrichter sich von der Ursächlichkeit der Verhaltensweise des Angeklagten nur dann überzeugen dürfen, wenn die Möglichkeit eines Eintritts desselben Erfolgs im Falle einer Überwindung der Absperrung durch die Kinder rein gedanklicher Art gewesen wäre wie z.B. im Fall BGH Urt. v. 23. Oktober 1952, 4 StR 431/52, bei Dallinger MDR 1953, 18 [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52], 20 ; auch angeführt in BGHSt 11, 4 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57], nicht aber dann, wenn sich eine solche Möglichkeit auf Grund bestimmter Tatsachen so verdichtete, daß sie ein gewisses Maß von Wahrscheinlichkeit erlangte und damit die für den Schuldspruch erforderliche tatrichterliche Überzeugung vernünftigerweise erschüttern mußte (BGHSt 11, 1 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]).Angesichts des völligen Fehlens solcher Erwägungen ist das Revisionsgericht nicht in der Lage nachzuprüfen, ob das Landgericht bei seiner Überzeugungsbildung den auch bei unechten Unterlassungsdelikten geltenden Grundsatz beachtet hat, daß im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden ist (BGHSt 11, 4 ff. [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]).
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58
Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels
Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67
Hätte sich ein Unfall solcher Art infolge pflichtwidrigen Unterlassene der Absperrung ereignet, dann wäre er allerdings ohne weiteres für den Angeklagten voraussehbar gewesen, weil der Sinn des Unfallverhütungsgebots den Gedanken an die entsprechenden Folgen der Zuwiderhandlung unmittelbar nahelegte (vgl. RGSt 73, 373; BGHSt 12, 75, 78 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; 20, 315, 321) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].Angesichts dieser Besonderheiten des Geschehensablaufs, der bei Prüfung der Verantwortlichkeit des Angeklagten mit zu berücksichtigen war (vgl. BGHSt 12, 78 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]), findet die lapidare Feststellung der Strafkammer, daß der Unfall für den Angeklagten "ohne weiteres voraussehbar" gewesen sei (UA S. 8), im bisherigen Urteil keine Stütze.
- BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65
Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der …
Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67
Hätte sich ein Unfall solcher Art infolge pflichtwidrigen Unterlassene der Absperrung ereignet, dann wäre er allerdings ohne weiteres für den Angeklagten voraussehbar gewesen, weil der Sinn des Unfallverhütungsgebots den Gedanken an die entsprechenden Folgen der Zuwiderhandlung unmittelbar nahelegte (vgl. RGSt 73, 373; BGHSt 12, 75, 78 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; 20, 315, 321) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65]. - BGH, 16.10.1952 - 4 StR 247/52
Zulässige Auslegung - Unzulässige Analogie
Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67
Unter diesen Umständen hätte der Tatrichter sich von der Ursächlichkeit der Verhaltensweise des Angeklagten nur dann überzeugen dürfen, wenn die Möglichkeit eines Eintritts desselben Erfolgs im Falle einer Überwindung der Absperrung durch die Kinder rein gedanklicher Art gewesen wäre wie z.B. im Fall BGH Urt. v. 23. Oktober 1952, 4 StR 431/52, bei Dallinger MDR 1953, 18 [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52], 20 ; auch angeführt in BGHSt 11, 4 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57], nicht aber dann, wenn sich eine solche Möglichkeit auf Grund bestimmter Tatsachen so verdichtete, daß sie ein gewisses Maß von Wahrscheinlichkeit erlangte und damit die für den Schuldspruch erforderliche tatrichterliche Überzeugung vernünftigerweise erschüttern mußte (BGHSt 11, 1 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]). - BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63
Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Bestimmung des Inhalts und des Umfangs …
Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67
Der Umstand, daß das Betreten des Geländes verboten und hierauf durch Warntafeln hingewiesen war, stand dieser Sicherungspflicht nicht entgegen, da - wie das Urteil ausdrücklich feststellt (UA S. 6) - bei der Nahe von Wohnquartieren und nach den bisherigen Erfahrungen gerade auch mit dem verbotswidrigen Eindringen Unbefugter gerechnet werden mußte (vgl. BGH VersR 1965, 515).
- BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht - …
Nur ganz ungewöhnlich gravierendes Selbstverschulden des Verletzten, etwa eine bewußte Zuwiderhandlung gegen eine bekannte Unfallverhütungsvorschrift, kann ausnahmsweise die Wirkung haben, daß demjenigen, der einen gefahrdrohenden Zustand geschaffen oder aufrechterhalten hat, die Folgen einer Verwirklichung der Gefahr nicht zuzurechnen sind (vgl. BGH, Urteile vom 29. Februar 1968 - 1 StR 536/67 - und vom 29. April 1969 - 1 StR 97/69).
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