Rechtsprechung
| BGH, 29.11.2011 - 1 StR 539/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Verfahrenshindernisses im Fall eines Vermerk der Einstellung im Hauptverhandlungsprotokoll bei Zurückführen des Vermerks auf einen lediglichen Schreibfehler
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2
Vorliegen eines Verfahrenshindernisses im Fall eines Vermerk der Einstellung im Hauptverhandlungsprotokoll bei Zurückführen des Vermerks auf einen lediglichen Schreibfehler - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06
Sexueller Missbrauch (Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung)
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 539/11
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Frage, ob das Landgericht das Verfahren hinsichtlich einzelner Taten nach § 154 Abs. 2 StPO wirksam eingestellt hat und damit insoweit der Einstellungsbeschluss ein Verfahrenshindernis geschaffen hat, ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, NStZ-RR 2007, 83; BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476). - BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07
Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 539/11
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Frage, ob das Landgericht das Verfahren hinsichtlich einzelner Taten nach § 154 Abs. 2 StPO wirksam eingestellt hat und damit insoweit der Einstellungsbeschluss ein Verfahrenshindernis geschaffen hat, ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, NStZ-RR 2007, 83; BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele …
Dabei können bei der Prüfung, ob der Einstellungsbeschluss die gebotene Umgrenzung des verbleibenden Verfahrensstoffs leistet, auch die zugelassene Anklage, der Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 539/11), auf die Einstellungsentscheidung bezogene Hinweise und Anregungen des Gerichts, Hinweise des Gerichts nach § 265 StPO sowie im Rahmen einer auf die Erledigung des gesamten Verfahrens bezogenen Betrachtung jedenfalls dann, wenn der Einstellungsbeschluss zeitnah zur Urteilsverkündung gefasst wurde, auch die Schlussanträge der Verfahrensbeteiligten und das Urteil (anders zur Heranziehung der Urteilsfeststellungen noch Senatsbeschluss vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08) berücksichtigt werden.
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