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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1975 - 1 StR 54/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2946
BGH, 15.04.1975 - 1 StR 54/75 (https://dejure.org/1975,2946)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1975 - 1 StR 54/75 (https://dejure.org/1975,2946)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75 (https://dejure.org/1975,2946)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Zueignunsabsicht, sofern das weggenommene Behältnis leer ist

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …

    Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 54/75
    Diese Gesetzesänderung kommt indes nur dem Beschwerdeführer, nicht auch den mitbetroffenen Mitangeklagten Bätz und Kruschinsky zugute, da diese selbst keine Revision eingelegt haben (vgl. BGHSt 20, 77, 80).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86

    Strafbarkeit wegen mehrerer Diebstähle sowie wegen räuberischen Diebstahls in …

    Das Merkmal ist somit nicht erfüllt, soweit der Täter einen ihn nicht interessierenden Gegenstand, dessen er sich bei nächster Gelegenheit wieder entledigen will, allein deshalb mitnimmt, weil er nur so die erstrebte Sache erlangen kann (vgl. BGH NStZ 1981, 63; BGH, Beschlüsse vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75 - und vom 5. November 1981 - 1 StR 361/81).
  • BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82

    Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe - …

    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß versuchter Raub in Betracht kommt, wenn es dem Täter allein auf den Inhalt eines Behältnisses ankommt, das Behältnis das Gewünschte aber nicht enthält (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1968 - 2 StR 732/67, bei Dallinger MDR 1968, 372; Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75, bei Dallinger MDR 1975, 543;… Urt. vom 29. Juli 1982 - 4 StR 265/82).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 30/80

    Nichtvereidigung eines Zeugen

    Das Landgericht legt nicht dar, daß es den Angeklagten auch darauf angekommen wäre, Lebensmittel zu erbeuten; sie haben nach den bisherigen Feststellungen also gerade das, was sie wollten, nicht erhalten (zu dem ähnlich gelagerten Problem bei Wegnahmedelikten vgl. BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1974 - 4 StR 454/74 - und Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75, jeweils bei Dallinger MDR 1975, 22 und 543; BGH, Urteil vom 18. März 1980 - 1 StR 823/79).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 265/82

    Beschränkung der Strafverfolgung einer ausgelieferten Person auf die Straftaten, …

    Danach ist davon auszugehen, daß die Zueignungsabsicht des Angeklagten - und seiner Mittäter - allein auf das in der Tasche vermutete Geld, nicht auf die Tasche selbst und ihren sonstigen Inhalt, gerichtet gewesen war; daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Tasche nicht zurückgegeben wurde (BGH, Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 543).
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