Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1986 - 1 StR 541/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Folgen des Unterbleibens eines ausdrücklichen Hinweises auf das Ausscheiden eines Verfahrensstoffs - Rechtliche Wirkungen einer schädlichen Neigung eines Angeklagten auf die Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 134
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 541/85
Im übrigen offenbaren das Vorleben des Angeklagten (mehrfache Straftaten, zielloses Treibenlassen) und die Vorgeschichte der Tat (Zubereitung eines in seinen Wirkungen unbekannten Pilzbreis als Mittel für eine angeblich schmerzlose Selbsttötung, um die versprochene Belohnung von 1.000 DM zu erschwindeln) schwerwiegende, bereits vor der Tat angelegte Persönlichkeitsmängel, die weitere Straftaten befürchten lassen (vgl. dazu BGHSt 16, 261, 262 m.w.N.). - BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …
Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 541/85
Es kann unentschieden bleiben, ob ein Verstoß gegen die von der Rechtsprechung entwickelte Verpflichtung des Tatgerichts, auf die beabsichtigte Berücksichtigung nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffs ausdrücklich hinzuweisen (vgl. BGHSt 30, 147; 30, 197), auf die Sachbeschwerde hin aufgegriffen werden kann oder ob es dazu - da der Fehler aus dem Urteil allein nicht ersichtlich ist - einer den Begründungserfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge bedarf. - BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81
Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung …
Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 541/85
Es kann unentschieden bleiben, ob ein Verstoß gegen die von der Rechtsprechung entwickelte Verpflichtung des Tatgerichts, auf die beabsichtigte Berücksichtigung nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffs ausdrücklich hinzuweisen (vgl. BGHSt 30, 147; 30, 197), auf die Sachbeschwerde hin aufgegriffen werden kann oder ob es dazu - da der Fehler aus dem Urteil allein nicht ersichtlich ist - einer den Begründungserfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge bedarf. - BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von …
Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 541/85
Schließlich wäre ein Hinweis auf die beabsichtigte Berücksichtigung etwa ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nach der Rechtsprechung des Senats (NJW 1985, 1479) auch nur dann erforderlich gewesen, wenn durch die Beschränkung das Verteidigungsverhalten des Angeklagten beeinflußt worden sein konnte.
- OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis, …
Es muss vielmehr für eine ordnungsgemäße Begründung auch noch vorgetragen werden, in welcher Verfahrenslage der Teileinstellungsbeschluss erfolgte (so auch Rieß in der Anmerkung zu BGH NStZ 1987, 134).Ein (rechtlicher) Hinweis des Tatrichters ist jedoch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann entbehrlich, wenn durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein entsprechender Vertrauenstatbestand nicht geschaffen worden ist und daher das Verteidigungsverhalten des Angeklagten durch die Heranziehung der ausgeschiedenen Taten nicht beeinflusst wurde (BGH StraFo 2001, 236; NJW 1985, 1479, 1996, 2585, 2586; NStZ 1987, 134; StV 1996, 585).
Dann kann nämlich diese Einstellung das Verteidigungsverhalten des Angeklagte ersichtlich nicht beeinflusst haben, da der Angeklagte sich während des gesamten Verfahrens gegen die ursprünglichen Tatvorwürfe zur Wehr setzen musste und der Beschluss daher seine Verteidigungsstrategie nicht beeinflussen konnte (so wohl auch BGH NStZ 1987, 134).
- BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10
Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen …
Für den hier in Rede stehenden, ebenfalls Tatsachen betreffenden Hinweis kann nichts anderes gelten (vgl. Rieß NStZ 1987, 134, 135 11 ; Schimansky MDR 1986, 283; im Ergebnis ebenso Pelchen JR 1986, 166, 167). - OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04
Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung; …
Ein (rechtlicher) Hinweis des Tatrichters ist nach der Rechtsprechung des Senats, die der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht, allerdings dann entbehrlich, wenn durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein entsprechender Vertrauenstatbestand nicht geschaffen worden ist und daher das Verteidigungsverhalten des Angeklagten durch die Heranziehung der ausgeschiedenen Taten nicht beeinflusst wurde (BGH StraFo 2001, 236; NJW 1985, 1479, 1996, 2585, 2586; NStZ 1987, 134; StV 1996, 585).Dann kann nämlich diese Einstellung das Verteidigungsverhalten des Angeklagten ersichtlich nicht beeinflusst haben, da der Angeklagte sich während des gesamten Verfahrens gegen die ursprünglichen Tatvorwürfe zur Wehr setzen musste und der Beschluss daher seine Verteidigungsstrategie nicht beeinflussen konnte (so wohl auch BGH NStZ 1987, 134).
- BGH, 12.09.2000 - 4 StR 305/00
Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Dieser Hinweis war auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 134 mit Anm. Rieß). - BGH, 30.07.2025 - 5 StR 185/25
Hinweispflicht bei Verwertung von nach Teileinstellung ausgeschiedenem …
Rn. 16 Der Bundesgerichtshof hat auch in Fällen, in denen er im Grundsatz einen Hinweis auf die Verwertung ausgeschiedenen Verfahrensstoffs verlangt, hiervon Ausnahmen zugelassen, wenn die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens einen Vertrauenstatbestand nicht zu erzeugen vermag und sich daher die Erteilung eines Hinweises erübrigt (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, NJW 1996, 2585 f.; vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, NJW 1985, 1479 f.; vom 7. Januar 1986 - 1 StR 541/85, NStZ 1987, 134;… vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93, NStZ 1995, 76). - BGH, 17.03.1993 - 2 StR 623/92
Wertende Berücksichtigung der vorhersehbaren Folgen der Tat für die Opfer zu …
Das Tatgericht war deshalb nicht gehindert, alle möglicherweise dieses Mordmerkmal ausfüllenden Tatumstände zur Bewertung des Tötungsdelikts heranzuziehen, da diese Gegenstand des Verfahrens blieben (vgl. auch BGH NStZ 1987, 134 m.Anm.Rieß).
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