Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2005 - 1 StR 549/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 267 StPO; § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO
Tenorierung bei einer Entscheidung über einen weitergehenden Schmerzensgeld und Zinsforderungsanspruch der Nebenklage (Opferrechtsreformgesetz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Schmerzensgeld- und Zinsforderung der Nebenklägerin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406 Abs. 1
Entscheidung über einen unbegründeten Adhäsionsantrag - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02
Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines …
Auszug aus BGH, 27.01.2005 - 1 StR 549/04
Insoweit ist vielmehr in der Urteilsformel auszusprechen, daß von einer Entscheidung über den weitergehenden Antrag abgesehen wird (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO i. d. F. des am 1. September 2004 in Kraft getretenen Opferrechtsreformgesetzes vom 24. Juni 2004 - BGBl I S. 1354 - Senatsurteil NStZ 2003, 565).
- BGH, 13.03.2007 - 5 StR 568/06
Tenor bei teilweisem Misserfolg des Adhäsionsantrags
Jedoch wird der Adhäsionsausspruch unter II. der Urteilsformel hinsichtlich der Abweisung des weitergehenden Zinsantrags dahin geändert, dass insoweit von einer Entscheidung abgesehen wird (§ 406 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 StPO, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2005 - 1 StR 549/04).
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