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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1206
BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73 (https://dejure.org/1974,1206)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1974 - 1 StR 549/73 (https://dejure.org/1974,1206)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1974 - 1 StR 549/73 (https://dejure.org/1974,1206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Handeltreibens - Besitz von Haschisch als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung als unselbstständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt - Ermessen des Tatrichters hinsichtlich der ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Führt der Erwerb des Haschisch zum Zweck des Weiterverkaufs auch dazu, daß der Täter das Betäubungsmittel vorübergehend besitzt, so ist auch dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung ebenfalls nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 - und vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73 - ausgeführt: "Der Gesetzgeber hat in § 11 Abs. 1 Nr. 1 "- und entsprechend in Nr. 6 -" BetmG einen möglichst vollständigen Katalog der Begehungsformen aufgestellt, die dazu geeignet sind, Betäubungsmittel unkontrolliert in einer die Allgemeinheit gefährdenden Weise in den Verkehr zu bringen; er hat es dabei in Kauf genommen, daß sich im Einzelfall mehrere dieser Begehungsformen decken oder überschneiden können, ohne daß sich deshalb die Frage nach Tateinheit, Tatmehrheit oder Gesetzeskonkurrenz zu stellen braucht.

    Zwar ist in dieser Vorschrift - wie der Senat im Urteil vom 21. Februar 1974, a.a.O., dazu ausgeführt hat - nur der Besitz und die Abgabe von Betäubungsmitteln, nicht aber das Handeltreiben erwähnt; aus den dargelegten Grundsätzen ergibt sich aber, daß das Handeltreiben mit nicht geringen Mengen dann den Straferschwerungsgrund erfüllt, wenn und insoweit es den Besitz oder die Abgabe oder diese beiden Begehungsformen umfaßt, da die höhere Strafwürdigkeit eines Verhaltens nicht dadurch entfällt, daß es Bestandteil einer umfassenderen Tätigkeit mit allenfalls gesteigertem, keinesfalls aber geringerem Unrechtsgehalt geworden ist.

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Im übrigen verkennt die Revision, daß das Gericht gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO nur verpflichtet ist, in den Urteilsgründen die für die Zumessung der Strafe bestimmenden Umstände anzuführen; eine erschöpfende Darstellung ist nicht vorgeschrieben (BGHSt 24, 268; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 721).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung (Generalprävention) ist zwar ein anerkannter Strafzumessungsgrund, sofern sich die Strafe im Rahmen der Schuldangemessenheit hält (BGHSt 7, 28, 32; 10, 259, 263; BGH NJW 1971, 71 Nr. 26).
  • BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung (Generalprävention) ist zwar ein anerkannter Strafzumessungsgrund, sofern sich die Strafe im Rahmen der Schuldangemessenheit hält (BGHSt 7, 28, 32; 10, 259, 263; BGH NJW 1971, 71 Nr. 26).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 41.68

    Ermessensreduzierung auf Null durch den Gleichheitssatz - Wahlwerbung im Rundfunk …

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung (Generalprävention) ist zwar ein anerkannter Strafzumessungsgrund, sofern sich die Strafe im Rahmen der Schuldangemessenheit hält (BGHSt 7, 28, 32; 10, 259, 263; BGH NJW 1971, 71 Nr. 26).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz - …

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Handeltreiben im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetmG ist also der Oberbegriff aller Bestrebungen, die aus eigennützigen Gesichtspunkten entfaltet werden, um den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 191/57
    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Diese Gesetzesauslegung entspricht den Grundsätzen, die für den Fall entwickelt worden sind, daß ein Gesetz mit höherer Mindeststrafe hinter einem anderen Gesetz zurückzutreten hat (BGHSt 1, 155, 156; 10, 312).
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72

    Verurteilung eines Angeklagten wegen der Begehung dreier Einzelfälle des …

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Führt der Erwerb des Haschisch zum Zweck des Weiterverkaufs auch dazu, daß der Täter das Betäubungsmittel vorübergehend besitzt, so ist auch dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung ebenfalls nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 - und vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 01.12.1970 - 5 StR 646/70

    Raub oder räuberischer Diebstahl - Ordnungsgemäße Begründung der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Im übrigen verkennt die Revision, daß das Gericht gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO nur verpflichtet ist, in den Urteilsgründen die für die Zumessung der Strafe bestimmenden Umstände anzuführen; eine erschöpfende Darstellung ist nicht vorgeschrieben (BGHSt 24, 268; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 721).
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 179/73

    Beurteilungsmaßstab von "mildernden Umständen" bei der Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
    Aus der bloßen Tatsache, daß die ausdrückliche Anführung eines für die Strafzumessung möglicherweise bedeutsamen Umstandes im Urteil unterblieben ist, kann jedoch nicht geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen und nicht gewertet (BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 179/73).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74

    Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft

    Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).

    Denn die höhere Strafwürdigkeit eines Verhaltens entfällt nicht dadurch, daß es Bestandteil einer umfassenderen Tätigkeit mit allenfalls gesteigertem Unrechtsgehalt geworden ist (BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974).

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